Lehman Brothers: BGH lehnt Schadenersatz für Anleger ab
Für so manch einen Anleger ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wohl wie ein Schlag ins Gesicht. Als im September 2008 die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers pleite ging, wurden deren Papiere mit einem Schlag wertlos und Zehntausende von Anlegern verloren ihr Geld. Nicht wenige gaben den Banken daran eine Mitschuld, da sich die Kunden falsch beraten fühlten.
Aktuell liegen beim BGH rund 40 Fälle, bei denen Lehman-Opfer Schadenersatz von ihrer Bank fordern. Der aktuelle Fall könnte hier eine Art Signalwirkung haben, denn die Richter lehnten bei diesen bestimmten Umständen den Schadenersatz ab. Die Kläger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse Lehman-Zertifikate für je 10.000 Euro gekauft. Nach der Pleite verloren diese ihren Wert und die Anleger waren auch ihr Geld los.
Der Hamburger Sparkasse warfen sie nun vor, dass sie nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt wurden. Zudem habe man den Kunden verschwiegen, dass die Bank einen erheblichen Gewinn mit den Papieren mache. Die Richter waren anderer Meinung: Zum Zeitpunkt des Kaufs in den Jahren 2006 und 2007 hätte es noch keine Anzeichen für eine drohende Pleite gegeben. Zudem sei es wohl klar, dass eine Bank Gewinn machen wolle.
Wie sich dieses Urteil auf die übrigen Fälle auswirkt ist noch unklar. Es wurde jedoch betont, dass man von Fall zu Fall entscheiden müsse und die genauen Umstände der Beratung berücksichtigen werde.



