Fehler bei Steuersoftware: Risiko des Steuerzahlers
Nicht jeder wendet sich für die Steuererklärung an einen Steuerberater. Neben der amtlich bereit gestellten Steuersoftware hat man die Möglichkeit bei seiner Erklärung auf Steuersoftware zu setzen, von der es mittlerweile im Handel einige Varianten gibt. Was passiert, wenn dieses Programm jedoch einen Fehler macht, damit beschäftigte sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann bei seiner Steuererklärung auf eine Software gesetzt, die ihm nicht das Formular direkt zeigte, sondern bei der er durch ein vorgefertigtes Menü geführt wurde. Dabei wurde er nicht nach den Kosten für die Kinderbetreuung gefragt. Erst im Nachhinein merkte der Mann, dass er die Kosten von rund 4.000 Euro hätte absetzen können und verlangte dies nachträglich vom zuständigen Finanzamt. Dieses lehnte jedoch ab.
Die Richter gaben am Ende dem Finanzamt Recht, denn auch wenn die Software fehlerhaft war, so hätte sich der Mann dennoch zusätzlich informieren können. Ihn träfe damit grobes Verschulden. Im amtlichen Formular würde deutlich nach den Kosten für die Kinderbetreuung gefragt und es gäbe dazu auch Erklärungen. Mögliche Softwarefehler könnten so wie Fehler von Steuerberatern gewertet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



