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Umsatzsteuer: Unbedingt rechtzeitig zahlen!

cc by wikimedia/ DALlBRl

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Alle Selbstständigen wie Freiberufler oder gewerbliche Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Umsatzsteuer zahlen. Die Voranmeldung muss bis spätestens zum 10. jeden Monats abgegeben werden und am 13. ist dann die Zahlung fällig. An diese Termine sollte man sich spätestens ab jetzt unbedingt ganz genau halten, wie der Deutsche Steuerberaterverband rät.

Die Finanzämter haben nämlich eine Anweisung erhalten, nach der sie bei Verspätungen sofort die Straf- und Bußgeldstellen einschalten sollen. Verspätete Erklärungen oder Zahlungen werden also quasi wie eine Steuerhinterziehung gewertet.

Bisher musste man bei Verspätungen zwar auch mit Konsequenzen rechnen, jedoch drückten viele Ämter ein Auge zu, da häufig hinter Versäumnissen eine Krankheit oder aber fehlende Unterlagen stecken. In Zukunft wird das Ganze jedoch nicht mehr einfach so hingenommen. Umsatzsteuerpflichtige sollten spätestens ab jetzt ganz genau werden. Um Probleme mit Zahlungen zu vermeiden, kann man sich den fälligen Betrag jedoch auch vom Finanzamt abbuchen lassen. So hat man hier eine Sorge weniger.

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