Beratungsprotokoll gut prüfen!
Nach einer Anlageberatung bekommt man seit einiger Zeit ein Beratungsprotokoll. Dieses sollte man nicht nur abnicken, sondern zeitnah und am besten noch vor Ort prüfen. Werden dort Dinge falsch dargestellt oder nicht genau auf die Bedürfnisse des Anlegers eingegangen, kann dies am Ende negative Folgen für den Kunden selbst haben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein hin.
Als Beispiel nennen die Experten einen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt wurde. Dabei ging es um den Käufer eines Hauses, der eine vermietete Eigentumswohnung erwarb und dies mit einem Kredit finanzierte. Am Ende merkte er, dass die Einnahmen dabei niedriger waren als die monatliche Kreditrate. Er warf dem Verkäufer vor, dass dieser ihm diese Tatsache im Beratungsgespräch verschwiegen habe.
Leider stand im vom Käufer unterzeichneten Beratungsprotokoll, dass von den Mieteinnahmen noch die Kosten für Rücklagen und Verwaltung abzuziehen seien. Die Richter wiesen daher die Klage wegen Falschberatung ab. Also, stets das Protokoll am besten noch vor der Unterschrift kontrollieren!



