Verbraucherschützer: Elektronische Steuererklärung genau auf Fehler prüfen!
Im Zuge der technischen Entwicklung ist es natürlich eine logische Konsequenz, dass auch Dinge wie unsere Steuererklärung elektronisch verarbeitet werden. So übermitteln viele Steuerzahler inzwischen ihre Erklärung elektronisch und manche wie zum Beispiel Selbstständige und Land- oder Forstwirte sind sogar dazu verpflichtet.
Der elektronische Weg hat natürlich etliche Vorteile. So werden bestimmte Rechnungen automatisch vom Programm ausgeführt, man spart sich das Einreichen von vielen Belegen, der Versand geht schneller und man erhält aufgrund der ebenfalls elektronischen Verarbeitung der Steuererklärung, seinen Steuerbescheid viel schneller als früher. Manchmal hält man ihn bereits nach ein oder zwei Wochen in der Hand.
Gleichzeitig wiesen Verbraucherschützer auch daraufhin, dass die elektronische Steuererklärung viel anfälliger für Fehler ist. Finanzbeamte kontrollieren in der Regel nur noch selbst in Stichproben. Die restliche Auswertung erledigt der Computer. Früher gingen Steuerbeamte die Anträge genau durch und konnten so Fehler schneller feststellen und beheben. Die Computer schaffen dies oft nicht. Zudem kann natürlich jedes Programm selbst fehlerhaft sein.
Verbraucherschützer raten daher Steuerzahlern unbedingt zweimal hinzuschauen und die Steuererklärung sowie alle anderen maschinell erstellten Belege wie Rentenbescheide und Ähnliches genau zu prüfen. Auch beim Steuerbescheid sollte man am Ende alles kontrollieren und bei Fehlern sofort Widerspruch einlegen.



