Bank: Keine Bearbeitungsgebühr für Darlehen
Wer ein Darlehen aufnimmt, der muss der Bank meist eh schon genug Zinsen zahlen. Es gibt jedoch offenbar Geldinstitute, die dazu noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verlangen. Solche Klauseln erklärte nun jedoch das Landgericht Itzehoe für ungültig, wie die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ berichtet.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der bei der Bewilligung eines Darlehens noch zusätzlich laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vier Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr zahlen sollte. Dies hätte einen Betrag von knapp 500 Euro bedeutet.
Die Richter erklärten eine entsprechende Klausel jedoch für nichtig. Die Bank würde das Darlehen in ihrem eigenen Interesse bearbeiten, weshalb die Kosten nicht einfach auf den Kunden abgewälzt werden dürften. Für die Bearbeitung eines Darlehens darf ein Kreditinstitut also keine Gebühren verlangen!



