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Neues Meldegesetz ab 2014: Widerspruch einlegen

cc by wikimedia/ Luis Fernández Garcia

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Ab dem Jahr 2014 tritt ein neues Meldegesetz in Kraft, das den Handel mit Daten zwischen Ämtern und Unternehmen erleichtert. Firmen haben dann noch leichter die Möglichkeit an persönliche Daten von Bürgern zu kommen, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Nach dem neuen Gesetz brauchen die Ämter dafür auch nicht mehr die Einwilligung der Betroffenen.

Unternehmen können sich ab dann also noch einfacher an Daten zu Werbezwecken bedienen und die Ämter bekommen dafür auch noch eine Gebühr! Zu diesen Daten zählen zum Beispiel Vornamen, Familiennamen, Anschriften, Doktorgrade oder Informationen über den Verbleib der Personen.

Als Verbraucher hat man die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen! Entsprechende Formulare finden sich auf den Seiten vieler Ämter. Ansonsten gibt es im Netz Musterbriefe. Leider verhindert dies nicht, dass Unternehmen bereits vorhandene Daten abgleichen… Hier hat man das Recht dazu, sich beim Amt zu erkundigen, welche Unternehmen bereits im Besitz der Daten sind. Bei diesen muss dann direkt Widerspruch eingelegt werden.

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