Höhere Strompreise: Eine E-Mail als Ankündigung ist nicht ausreichend!
In der letzten Woche haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass ein großer Stromanbieter seine Kunden laut Verbraucherschützern zu spät schriftlich über eine geplante Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 informiert hat. Rechtzeitig traf zwar eine E-Mail ein, die jedoch nach Aussagen der Verbraucherzentrale Hamburg nicht ausreicht.
Eine Strompreiserhöhung müsse schriftlich angekündigt werden und zwar nicht auf dem elektronischen, sondern auf dem postalischen Weg. Zudem sei eine öffentliche Bekanntmachung Pflicht. Dies gelte für Kunden in der Grundversorgung. Bei Sonderverträgen könnten die jeweiligen Geschäftsbedingungen dies anders regeln, was jedoch oft nicht der Fall ist.
Mindestens sechs Wochen vor der Preiserhöhung muss der Brief beim Kunden sein, eine E-Mail alleine reicht nicht. Haben Kunden nicht rechtzeitig ein Schreiben erhalten, so können sie schriftlich der Preiserhöhung widersprechen, was aber natürlich nicht bedeutet, dass die Preise nicht etwa einen Monat später steigen können. Bei einer Preiserhöhung sollte man generell Angebote vergleichen und, hat man einen günstigeren Anbieter gefunden, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ich habe auch von meinem Stromanbieter einen Brief über die Erhöhung bekommen. Darin heisst es, „Sie haben es bestimmt schon über die Medien erfahren…“
Natürlich, erst zahlen sie die PR Profis um in den Medien die hohen Kosten den erneuerbaren Energien zuschieben zu können, um dann darauf hinzuweisen, es stand doch schon überall in den Zeitungen!
Darum können die PR Fritzen auch so hohe Preise verlangen…