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Bei der Altersvorsorge darauf achten: Kapitalverzehr oder Kapitalerhalt

Die Initiative “Altersvorsorge macht Schule” hat vor kurzem noch einmal mit Nachdruck darauf hingewiesen: Wer sich für eine private Altersvorsorge entscheidet, sollte unbedingt auf die Auszahlungsform des Geldes achten.

Es gibt hierbei nämlich zwei Möglichkeiten mit gravierenden Unterschieden: Kapitalerhalt und Kapitalverzehr.

Kapitalverzehr bedeutet, dass das angesparte Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt wird, die dann nur so lange ausgezahlt wird, bis sie aufgebraucht ist. Entscheidet man sich für eine Altersvorsorge ohne Kapitalverzehr, muss man also etwas mehr ansparen, damit es dann im Endeffekt auch ausreicht.

Beim Kapitalerhalt geht es hingegen um die Werterhaltung des eingezahlten Kapitalertrages. D.h. also, dass nur die Zinsen des angesparten Kapitals ausgezahlt werden. Dafür können Ansprüche aber vererbt werden. Hierbei sollte man sein Augenmerk vor allem auf den realen Kapitalerhalt legen, denn dieser ist entscheidend für die staatliche Riester-Förderung.

Für was man sich dann letztlich entscheidet ist jedem selbst überlassen. Nur sollte man sich auf jeden Fall von Fachleuten beraten lassen!

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