Lebensversicherung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Noch immer haben Paare, die in nichtehelichen Verhältnissen leben, erhebliche Nachteile gegenüber dem Gesetz als verheiratete Paare, so auch bei einer gemeinschaftlichen Lebensversicherung.
Bei nichtehelichen Gemeinschaften kennt das Gesetz keinen Versorgungsausgleich und ebenfalls keine Rentenansprüche. Doch was tun, wenn der Partner stirbt?
Für solche Fälle müssen Partner unbedingt frühzeitig vorsorgen, beispielsweise die private Lebensversicherung überschreiben etc.
Wichtig hierbei: Erhält der eine Partner, nach dem Tod des anderen, als Begünstigter die Lebensversicherung, so fällt auch dann die Erbschaftssteuer an, wenn er in den letzten Jahren einen höheren Beitrag zum Lebensunterhalt geleistet hat. Es zählt einzig und allein, ob der Erblasser alle Prämien für die Versicherung aus seinem eigenen Kapital heraus geleistet hat.
Wann hat diese ungleiche Behandlung endlich ein Ende?!


