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Nutzungsausfall bei Neuwagenkauf

Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug zu einem Totalschaden, so steht dem GeschĂ€digten nur fĂŒr die Dauer der Wiederbeschaffung ein Anspruch EntschĂ€digung fĂŒr den Nutzungsausfall zu. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn der GeschĂ€digte bereits vor dem Unfall ein Neufahrzeug bestellt hatte, welches aber erst spĂ€ter geliefert wird (BGH VI ZR 211/08).

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