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Höhere Gebühren für Anwälte und Notare!

cc by flickr/ jphintze

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Das letzte Mal wurden die Gebühren für Rechtsanwälte im Jahr 2004 erhöht. Seit dem 1. August 2013 gilt das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, welches dafür sorgt, dass nicht nur die Gebühren für Anwälte und Notare steigen, sondern auch Gerichtskosten teurer werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet dabei im Bereich der Rechtsschutzversicherungen mit einer Ausgabensteigerung um 16 Prozent, also rund 375 Millionen Euro.

Begründet wird diese Anpassung bei den Notaren mit einer veralteten Gebührentabelle aus dem Jahr 1986, bei den Anwälten mit wachsender Konkurrenz und dabei weniger Prozessen und vielen Gerichten fällt es immer schwerer ihre Kosten zu decken. Dies wird nun auf die Bürger und die Rechtsschutzversicherungen umgelegt.

Anwaltsgebühren steigen laut Experten auf diese Weise um im Schnitt zwölf Prozent, die Notarkosten um 15 Prozent und Gerichtskosten um 18 Prozent. Scheidungen werden damit in Zukunft also ebenso teurer wie Arbeitsrechtsprozesse, zum Beispiel im Bereich Kündigungsschutz, oder Immobilienkäufe. Rechtsschutzversicherungen werden zudem langfristig wohl die steigenden Kosten auf die Beiträge umlegen.

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