Home > Versicherung > Kein Warndreieck: Mitschuld bei Unfall!

Kein Warndreieck: Mitschuld bei Unfall!

cc by wikimedia/ Roulex 45

cc by wikimedia/ Roulex 45

Wer auf der Autobahn eine Panne hat oder sich mit einem medizinischen Notfall konfrontiert sieht, der sollte sobald wie möglich unbedingt daran denken, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dazu gehört auch das Aufstellen eines Warndreiecks, denn sonst trägt man bei ein em Unfall die Mitschuld, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.

In dem konkreten Fall hatte ein LKW-Fahrer an einem Autobahnstück des Berliner Rings plötzlich anhalten müssen, da er sich übergeben musste. Danach hatte er seinen Wagen gereinigt und dabei nur die Warnblinkanlage eingeschaltet. Der Fahrer eines Sattelzugs bemerkte zu spät, dass der LKW stand und streifte daher das Fahrzeug. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 29.000 Euro.

Die Haftpflichtversicherung des auffahrenden Fahrers übernahm die Hälfte des Schadens, die andere sollte der stehengebliebene LKW-Fahrer tragen, da er kein Warndreieck aufgestellt hatte. Das Gericht sah dies genauso. In solch einem Fall müsse man alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, wozu ein Warndreieck unbedingt gehöre. Am besten wäre es jedoch so schnell wie möglich weiterzufahren.

Versicherung , , ,

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks