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Riester-Rentner dürfen wieder auswandern…

Und schon wieder eine Schlagzeile zur Riester-Rente. Und schon wieder funktioniert ein Teil des Systems nicht. Doch ein Punkt soll nun zum Glück verbessert werden.

Wussten Sie, dass Riester-Rentner bisher nicht die freie Wahl ihres Wohnsitzes und Arbeitsplatzes hatten? Genau so ist bzw. war es! Denn, wer seinen Wohnsitz im Alter in ein anderes Land der EU verlegen ließ, musste dem deutschen Staat die staatlichen Zulagen wieder zurückzahlen! Dies hat natürlich viele davon abgehalten ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen bzw. sie mussten evtl. auf lukrative Angebote verzichten.

Doch nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Regelung unzulässig ist. In Zukunft muss bei einem Umzug ins Ausland die Förderung nicht mehr zurückerstattet werden. Die Regierung hat versprochen die Änderungen so schnell wie möglich umzusetzen.

Interessant, dass Vater Staat da nicht selbst drauf gekommen ist, wahrscheinlich, weil dadurch in Zukunft Einnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen fehlen werden. In diesem Fall gehen ihnen die Einnahmen zurecht durch die Lappen!

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