Trennung Privat- und Geschäftskonto
Alle Selbstständigen, die ihr Privatkonto auch für geschäftliche Buchungen mitbenutzen, sollten aufpassen, denn nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs muss man in solch einem Fall genau nachverfolgen können, woher das Geld stammt.
Wer also private und geschäftliche Buchungen vermischt und dann nicht genau die Herkunft von bestimmten Beträgen belegen kann, kann Pech haben und das Finanzamt schlägt zu. Hier ist es nämlich berechtigt Betriebseinnahmen hinzuzuschätzen.
In dem besagten Fall war die Buchhaltung eines Unternehmers absolut korrekt, nur hatte er für manche geschäftliche Zahlvorgänge das Konto des Ehepartners mitbenutzt. Manche der Beträge ließen sich nicht genau aufschlüsseln und schon konnte das Finanzamt einfach Einnahmen mit in die Steuer nehmen, die eigentlich privater Natur waren.
Man sollte also genau darauf achten, private und betriebliche Kosten zu trennen, sonst kann es schnell teuer werden!


