Arbeitszimmer zunächt wieder absetzbar
Für 2009 und 2010 kann ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Doch diese Regelung gilt wieder nur vorläufig bis das Verfassungsgericht komplett darüber entschieden hat. Die Einrichtung eines Arbeitszimmer wie Tische oder Deckenleuchten kann wahrscheinlich nicht abgesetzt werden.
Diese vorübergehende Möglichkeit geht auf einen aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter: Für die kommende Steuerklärung müssen die Kosten für ein Arbeitszimmer (maximal 1.250 Euro) als Werbungskosten akzeptiert werden.
Das Ganze haben wir einem Lehrerehepaar aus Niedersachsen zu verdanken. Diese hatten Klage eingereicht und haben vom Bundesfinanzhof in einem Eilverfahren Recht bekommen. Alle warten jetzt auf die definitive Entscheidung der Verfassungsrichter. Kippen sie die alte Regel ebenfalls, dann muss das Finanzamt Steuern zurückzahlen. Wird die geltende Regel jedoch bestätigt, kommen auf den Steuerzahler Nachzahlungen inklusive Zinsen zu.
Bis dahin kann man nun ein Zimmer, das zu 90% für die häusliche Arbeit genutzt wird steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass man nachweisen kann, dass man einen Großteil seiner Arbeit in diesem Zimmer verrichtet (keinen eigenen Schreibtisch am eigentlichen Arbeitsplatz, Außendienst, Freiberufler z.B. Journalist etc.). Darin sind dann auch Renovierungskosten und Möbel enthalten, diese dürfen jedoch eine Grenze von 487,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer nicht überschreiten (410 Euro ohne Mehrwertsteuer).
Schon mal ein ganz guter Erfolg. Nun hoffen wir also auf eine gute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!
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