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Die Zahnzusatzversicherung

Seit der Neuregelung der Leistungen für gesetzliche Versicherte in Deutschland im Jahr 2005 müssen Patienten bei einer zahnmedizinischen Behandlung einen Teil der Kosten selbst tragen. Gerade bei einer umfangreichen Behandlung kann der Eigenanteil einige tausend Euro betragen. Gesetzlich versicherte Patienten haben deshalb die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die den Eigenanteil übernimmt und für weitere zahnmedizinische Leistungen aufkommt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Im Vergleich zu Privatpatienten kann ein gesetzlich Versicherter damit von ähnlich privilegierten Leistungen profitieren wie privat Versicherte.

Eine Zahnzusatzversicherung kann bei vielen großen Versicherungsunternehmen sowie bei Privaten Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Die Versicherungen bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen an. Entsprechend der vertraglichen Leistungen errechnet sich dann die Versicherungsprämie. Es lohnt sich immer, bei mehreren Versicherungen Angebote für eine Zahnzusatzersicherung anzufordern, um die Leistungen und die Preise miteinander zu vergleichen.

Die Zahnzusatzversicherung erstattet im Rahmen bestimmter Betragsobergrenzen die Kosten für Inlays und Implantate sowie für Zahnersatz, darunter Kronen, Brücken und Zahnprothesen. Einige Versicherungen bieten als Leistungen auch die Kostenübernahme für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen an.
Erstattet werden durch die Versicherung zwischen 40 und 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für den Zahnersatz oder die Zahnbehandlung.

Im Rahmen der Zahn-Zusatzversicherungen gibt es auch Policen, die im Bereich der Zahnvorsorge die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, die sogenannte Prophylaxe, übernehmen. Die Kosten hierfür können – je nach Umfang der Zahnreinigung – zwischen 50 und 100 Euro liegen und gehören bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht zu den Standardleistungen, so dass die Kosten hierfür nur durch eine private Versicherung abgesichert werden können.

Grundsätzlich können bei den einzelnen Versicherungen Betragsobergrenzen für die Kostenübernahmen einer Zahnbehandlung bestehen. Die Betragsobergrenzen sind sehr unterschiedlich und haben Auswirkung auf die Höhe der Versicherungsprämie. Sofern eine Versicherung Policen mit Betragsgrenzen für die Kostenerstattung anbieten, sind diese in der Regel pro Jahr gestaffelt. Anfangs beispielsweise bei 500 Euro im 1. Jahr oder 1.000 Euro im 2. Jahr, danach werden die Kosten entsprechend den Bedingungen unbegrenzt von der Versicherung übernommen. Eine weitere Besonderheit sind Wartezeiten, bevor ein Versicherter eine Zahnbehandlung durch eine Zusatz-Zahnversicherung übernehmen lassen kann. Hier können durchaus unterschiedliche Wartezeiten zwischen den Kostenübernahme einer Zahnbehandlung und der Kostenübernahme von Zahnersatz bestehen. Durchschnittlich liegen die Wartezeiten zwischen 3 und 8 Monaten.

Die Prämien für Zahn-Zusatzversicherungen werden nach dem Alter des Versicherten zu Beginn der Versicherung berechnet und berücksichtigen auch den Umfang der Leistungen. Je mehr Leistungen durch die Police abgesichert sind, desto höher ist die Versicherungsprämie. Die Tarife bewegen sich normaler Weise zwischen 10 und 30 Euro im Monat. Die MV-Zahnzusatzversicherung bietet mit einem Beitrag ab 7,95€ im Monat hier eine sehr günstige Zahnzusatzversicherung an und wurde zudem von verschiedenen Finanzmagazinen prämiert.

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