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Arbeitslosenversicherung erlischt bei Zahlungsverzug!

Selbstständige mit einer Arbeitslosenversicherung sollten genau auf pünktliche Zahlung achten, denn sonst erlischt der Versicherungsschutz ohne vorangehende Mahnung!

Seit 2006 können sich Existenzgründer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen. Die Beiträge sind gering und es ist ja eigentlich sinnvoll, doch diese Versicherung hat so manchen Haken, auf den man besonders achten sollte.

Kann man drei Monate lang die Beiträge nicht zahlen, dann erlischt die Versicherung automatisch, ohne, dass man darauf hingewiesen wird oder abgemahnt. Die Versicherung fällt also genau in dem Moment weg, wenn man sie eigentlich bald brauchen könnte, nämlich in finanzieller und geschäftlicher Not…

Nichtsdestotrotz wurde diese Klausel im Vertrag jetzt noch einmal vom Landessozialgericht in NRW bestätigt. Eine Unternehmerin hatte geklagt, weil sie aufgrund von finanziellen und psychischen Problemen drei Monate nicht zahlen konnte. Als sie nachzahlen wollte, verweigerte ihr die Arbeitsagentur dies mit der Begründung der Versicherungsschutz sei erloschen.

Als Selbstständiger sollte man also genau auf die Zahlung der Beiträge achten oder sich nach Alternativen zur Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit umsehen…

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