Home > Steuern > Vorsicht beim Einstellen von Verwandten!

Vorsicht beim Einstellen von Verwandten!

Mit Menschen aus der eigenen Familie zusammenzuarbeiten kann sich in vielen Fällen positiv auf das Arbeitsklima auswirken. Man kennt seinen Mitarbeiter auch privat und weiß, wie er tickt. Doch, wer einen Verwandten bei sich einstellt, sollte unbedingt in Sachen Finanzamt aufpassen!

Das Finanzamt schaut in der Regel bei Arbeitsverhältnissen zwischen Angehörigen genau hin. In solchen Fällen müssen Arbeitgeber haarklein nachweisen können, dass der Angehörige auch tatsächlich die steuerlich anzuerkennende Leistung erbracht hat und dort nicht nur aus privaten Gründen “arbeitet” und eingestellt wurde.

Daher sollten alle Arbeitsverträge schriftlich getätigt und genaue Stundennachweise geführt werden. Auch Zeugenaussagen über die entsprechende Arbeit von Kollegen können im Zweifelsfall helfen.

Erkennt das Finanzamt das verwandtschaftliche Arbeitsverhältnis nicht an, so gilt das gezahlte Gehalt nicht als Betriebsausgaben…

Steuern ,

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks