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Die Mini-GmbH – Die Unternehmergesellschaft für nur 1 Euro

Seit fast einem Jahr gibt es sie nun schon, die sogenannte Mini-GmbH. Und obwohl sie am Anfang in aller Munde war, wissen heute immer noch nicht alle Existenzgründer, dass es sie gibt. Im Folgenden also die wichtigsten Fakten zur Mini-GmbH:

Die Unternehmergesellschaft, auch Mini-GmbH, kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt, eignet sich zur Gründung von kleineren bis mittleren Unternehmen und ist im Grunde die abgespeckte Version der normalen GmbH.

Das Stammkapital liegt hier bei lediglich 1 Euro. Wichtig hierbei ist, dass es sich nur um Bareinlagen und keine Sacheinlagen handelt.

Bis zum Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH, also 25.000 Euro, müssen Rücklagen gebildet werden, die erst nach dem Erreichen in Stammkapital umgewandelt werden. Dann hat die Mini-GmbH den Status einer normalen GmbH erreicht.

Die Anzahl der Gesellschafter beträgt mindestens drei. Sollte man alleine eine 1-Euro-GmbH gründen wollen, empfiehlt es sich zu überlegen, ob man Musterprotokolle verwendet. Diese fassen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste zusammen und vereinfachen das Ganze. Nur unbedingt im Gründungseifer darauf achten, dass auch alles darin enthaltene den Bedürfnissen der GmbH gerecht wird.

Bei mehreren Gesellschaftern sollte man unbedingt eine individuelle Satzung entwerfen, die allen gerecht wird. Musterprotokolle empfehlen sich hier also nur selten.

Wie auch bei der normalen GmbH müssen auch die Gründer einer Mini-GmbH zum Notar, doch die Kosten hierfür fallen meist geringer aus. So ist man häufig schon mit 400 Euro dabei.

Die rechtliche Stellung ist im Übrigen genau die selbe wie bei der normalen GmbH…

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