Überstunden sind kein Gewohnheitsrecht!
Arbeitgeber können nach einem aktuellen Urteil ihren Arbeitnehmern Überstunden jederzeit wieder entziehen. Wer sich also auf die zur Regel gewordene Mehrvergütung durch Überstunden verlässt, sollte vorsichtig sein.
In dem Verfahren am Bundesarbeitsgericht ging es um einen Lagerverwalter, der 18 Jahre lang den Schlüsseldienst in seiner Firma übernommen hatte. Für diesen Mehraufwand bekam er die entsprechende Vergütung. Nach all diesen Jahren fand der Arbeitgeber nun aber einen andere Lösung für den Schlüsseldienst und entzog dem Lagerverwalter seine Überstunden und damit auch seine Mehrvergütung.
Dieser klagte und bekam von den Richtern kein Recht. Die Überstunden seien kein Gewohnheitsrecht und sowieso nicht vertraglich festgehalten.
Alle, die seit längerem ebenfalls solche Überstunden machen, sollten darauf beharren, dass sie regulär in ihren Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden, damit man sie nicht von einem Tag auf den anderen verliert.


