Renovierungskosten richtig von der Steuer absetzen
Seit diesem Jahr können auch Privatkunden einen noch größeren Teil ihrer Renovierungskosten als vorher von der Steuer absetzen. Im Prinzip kommt diese Methode um die Konjunktur anzukurbeln auch gut an.
Doch so manch einer hat sich schon richtig geärgert, dass der Fiskus des Steuerbonus am Ende nicht anerkannt hat. Der Grund dafür? Die Rechnung des Handwerkers war falsch. Doppelt ärgerlich!
Bis zu 20% von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten kann man von der Steuerlast abziehen. Damit man diesen Bonus auch bekommt, sollte man als Kunde die Rechnung des Handwerkers genau prüfen und als Handwerker natürlich am besten gleich die richtige Rechnung ausstellen. Hier findet man eine Musterrechnung, an der man sich orientieren kann…


