Einspruch gegen den Steuerbescheid: Finanzamt muss mehr Rücksicht nehmen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Steuerzahlern, die Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben, von nun an mehr der Rücken gestärkt. Ist er beim Einspruch knapp bei Kasse kann das Finanzamt bis zur endgültigen Entscheidung keine finanziellen Sicherheiten verlangen.
Geklagt hatte ein Betrieb aus Niedersachsen. Das Finanzamt verlangte eine Steuerrückzahlung von 173.000 Euro. Dies war umstritten und so legte die Firma Einspruch ein und beantragte die Zahlung bis zur rechtlichen Klärung auszusetzen.
Der Fiskus wollte darauf nicht eingehen und verlangte finanzielle Sicherheiten des Betriebs, obwohl er diese nicht aufbringen konnte.
Nun gab dem Unternehmen am Ende das Verfassungsgericht Recht: Das Finanzamt müsse auf Sicherheitsleistungen verzichten, wenn dies eine “unbillige Härte” für das Unternehmen bedeutet.
Zur Zeit prüft das Finanzgericht das Urteil noch einmal.


