Für die Kfz-Versicherung immer am Unfallort bleiben!
Ein Unfall mit dem Auto ist schnell passiert. Kommen Menschen dabei zu Schaden ist es natürlich selbstverständlich, dass man am Unfallort bleibt und hilft. Doch was, wenn man mitten in der Nacht einfach nur einen Gartenzaun umfährt oder aus Versehen eine Beule in ein anderes Auto macht?
In diesem Fall reicht es nicht einfach seine Adresse am Unfallort zu hinterlassen. Am besten stets die Polizei rufen und warten bis der Unfall aufgenommen wurde, denn sonst riskiert man die Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung.
Dies hat kürzlich erst das Oberlandesgericht in Saarbrücken bestätigt. Ein Mann war nachts in eine Gartenmauer gefahren, hatte seine Adresse hinterlassen und mit einem Zeugen gesprochen. Das reichte der Versicherung jedoch nicht aus und weigerte sich zu zahlen. Das Gericht gab der Versicherung Recht.
Daher also immer warten bis die Polizei den Schaden begutachtet hat!


