Achtung bei Fehlern von Steuerberatern!
Wer seinem Steuerberater blind vertraut und die von ihm erstellte Steuererklärung nicht nachprüft, wird bei einem Fehler trotzdem zur Kasse gebeten. Das geht nun aus einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Geklagt hatte ein Unternehmer, der 2001 seinen Steuerberater die Steuererklärung machen ließ. Letzterer erledigte die Einnahmen-Überschussrechnung per Hand und entnahm dabei einfach die Daten aus den Ausdrucken des Mandanten. Ob diese plausibel waren oder nicht überprüfte er gar nicht.
Der Unternehmer merkte nun erst, nachdem der Steuerbescheid rechtskräftig war, dass der Steuerberater 30.000 Euro Betriebsausgaben übersehen hatte. So wurden also 30.000 Euro zu viel versteuert. Das Finanzamt weigerte sich nun das Geld zurückzuzahlen.
Und das Gericht gab dem Fiskus recht: Steuerbescheide seien nur dann aufzuheben, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden treffe. Da dieser die Steuererklärung aber nicht nachgeprüft hatte, sei er quasi selbst Schuld. Also, am besten immer nochmal alles überprüfen…


