Europäischer Gerichtshof: Elternzeit schmälert das Gehalt nicht
Für jeden Arbeitnehmer ist es wichtig sein Berufs- und Familienleben in Balance zu halten. So entschied nun der Europäische Gerichtshof, dass jedem während der Elternzeit die selben Rechte zustehen.
Arbeitnehmer müssen also in Zukunft nicht mehr um ihre Rechte fürchten, wenn sie in Elternurlaub gehen. Nach dem Urteil muss sichergestellt sein, dass sich der Arbeitnehmer nach der Elternzeit in der selben oder einer gleichwertigen Situation vorfindet wie davor.
Dies greift auch, wenn der Elternteil während des “Urlaubs” seine Arbeitszeit auf Teilzeit verkürzt. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann kündigen wollen, muss die Abfindung an ein Vollzeitgehalt angepasst werden.
Auf dieser Art und Weise will der Europäische Gerichtshof die Rechte der Familien stärken und es Arbeitgebern erschweren, die Mitarbeiter im Elternurlaub zu kündigen.


