Kundengeschenke zu Weihnachten steuerfrei und absetzbar
Zu Weihnachten ist es einfach üblich, dass Firmen ihren Kunden eine Freude in Form eines kleinen Präsents machen. Doch Achtung, die Grenzen dafür sind vom Gesetzgeber eng gesteckt! Im Idealfall wählt man eine Geschenkform, die man selbst als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen kann und für die der Beschenkte keine Steuern zahlen muss.
Geschenke bis 10,00 Euro: Liegen die Netto-Anschaffungskosten eines Geschenks bei maximal 10,00 Euro, so kann der Schenker es ohne Probleme von der Steuer absetzen. Für den Beschenkten ist es steuerfrei.
Geschenke von 10,01 Euro bis 35,00 Euro: Liegen die Netto-Anschaffungskosten für das Präsent zwischen 10,01 Euro und 35,00 Euro kann die Firma sie von der Steuer absetzen. Der Beschenkte muss es jedoch versteuern, es sei denn der Schenker zahlt freiwillig 30% Steuern, dann ist der Empfänger befreit.
Geschenke ab 35,01 Euro: Hier ist das Absetzen von der Steuer nicht möglich. Der Beschenkte müsste auch Steuern zahlen, es sei denn der Schenker zahlt freiwillig 30%, dann ist auch in diesem Fall der Empfänger befreit.


