Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier
Die betriebliche Weihnachtsfeier steht an. Da ist sicherlich der Versicherungsschutz das letzte, an das man denkt. Doch mal ganz ehrlich, viele der Feiern können auch schon mal schnell aus dem Ruder laufen und dann ist man doch froh, wenn man wenigstens ein bisschen darüber Bescheid weiß. Hier also, für alle die es demnächst mit den Kollegen krachen lassen, die wichtigsten Infos rund um den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf der betrieblichen Weihnachtsfeier:
Auf der Feier sind alle dem Unternehmen zugehörigen Angestellten versichert und natürlich auch auf dem Weg dorthin und wieder zurück. Voraussetzung dafür ist aber, der Arbeitgeber hat sie organisiert oder zumindest in Auftrag gegeben und nimmt auch selbst daran teil. Zudem gilt sie nur als Betriebs-Weihnachtsfeier, wenn sie allen Mitarbeitern offen steht.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Aktivitäten auf der Feier und gilt auch schon für die Vorbereitungen. Achtung: Dieser greift allerdings nicht für Familienangehörige, die nicht zum Unternehmen gehören, sondern nur auf die Feier mitkommen!
Erklärt die Unternehmensleitung die Feier für beendet, erlischt auch der Versicherungsschutz (Heimweg ist natürlich noch versichert). Viel Spaß beim Feiern!


