Für Hauswasseranschlüsse gilt der ermäßigte Steuersatz
Wer für seinen Hauswasseranschluss Gebühren zahlt, sollte jetzt die Umsatzsteuer prüfen. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt das Legen eines Wasseranschlusses als “Lieferung von Wasser” und fällt somit unter den ermäßigten Steuersatz von 7%.
Dies gilt auch für Reparatur, Wartung und ähnliche Leistungen dieser Art. Doch leider haben die meisten Unternehmen in dem Zeitraum von Januar 2000 bis zum Februar 2009 die volle Umsatzsteuer von 19% berechnet.
Wenn dies bei Hausbesitzern oder Hausbauern der Fall war, kann nun das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert werden. Dies macht man am besten bei seinem örtlichen Versorgungsunternehmen unter Nennung von Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, “Rücknahme des bestandskräftigen Bescheides”.
Die Versorgungsunternehmen sind zu einer Rückzahlung verpflichtet, also ruhig hartnäckig bleiben!


