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Archiv für die Kategorie ‘Anlegerschutz’

Stiftung Warentest: Beipackzettel bei Investmentfonds mit falschem Risiko

27. September 2011
50-Euro-Scheine cc by flickr/Public Domain Photos

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Seit Juli dieses Jahres müssen die Verbraucher zu jedem Finanzprodukt einen Beipackzettel erhalten. Dieser soll die wichtigsten Fakten rund um das Produkt klar und verständlich zusammenfassen und dabei auch über das Risiko aufklären. Die Stiftung Warentest hat sich diese Produktinformationsblätter einmal genauer angesehen. Dabei zeigte sich, dass die meisten durchaus übersichtlich und verständlich sind, jedoch fanden sie in einem Bereich auch eine deutliche Schwäche.

Sind die anderen Beipackzettel in der Regel in Ordnung, trifft dies nicht auf solche für Investmentfonds mit Währungsrisiko zu. Hier würde das Risiko nicht richtig betitelt werden. So bewerten die meisten Anbieter solche Fonds mit der niedrigsten Risikostufe, was jedoch laut Stiftung Warentest nicht der Realität entspricht.

Als Beispiel nennen die Tester den Geldmarktfonds UniMoneyMarket:USD der Fondsgesellschaft Union Investment. Dieser legt in US-Dollar an und wird mit der niedrigsten der insgesamt sieben möglichen Risikostufen bewertet. Wenn man in Dollar rechnet, mag diese Einschätzung auch nicht falsch sein, jedoch wird auf dem Beipackzettel nicht erwähnt, dass Anleger, die in Euro investieren, das volle Wechselrisiko tragen. Die Stiftung Warentest würde daher eher eine Einstufung in Risikoklasse fünf vorschlagen und fordert generell eine Überarbeitung der Beipackzettel für Investmentfonds mit Währungsrisiko.

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Falsche Rendite-Rechnung: Anlagevermittler müssen Schadenersatz zahlen

16. März 2011
cc by flickr/ Gunnar Wrobel

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So manch ein Deutscher hat in den letzten Jahren mit Verlusten bei Wertpapieren kämpfen müssen. Grund dafür ist nicht nur alleine die Finanzkrise, sondern maßgeblich auch falsche Beratung und/oder falsche Rendite-Rechnungen. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Anlagevermittler ihren Kunden Schadenersatz leisten müssen, wenn sie ihnen Wertpapiere mit einer falschen Rendite-Berechnung verkaufen.

Dies ist auch dann der Fall, wenn der Berechnungsfehler beim Anbieter liegt. Dies müsste der Vermittler sehen und den Kunden darauf hinweisen. In dem konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das 1997 sich mit 75.000 DM an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligte, was durch einen Bankkredit finanziert wurde. Der Vermittler hatte ihnen im Vorfeld die mögliche Rendite anhand einer Modellrechnung des Fondsanbieters erklärt. Dabei hieß es, dass bei verschiedenen Szenarien der Wert der Geldanlage ab dem dritten Jahr stetig zwischen drei und vier Prozent wachsen würde.

Jedoch wurde verschwiegen, dass dieser Wert nach Abzug von Gebühren, Provision und sonstigen Nebenkosten um rund 20 Prozent geringer ausfiel. Selbst bei einer Wertsteigerung von nur drei Prozent hätte das Paar niemals die versprochene Summe nach zehn Jahren erreicht.

Die Richter des Bundesgerichtshof sahen den Fehler ganz klar beim Vermittler, der solche falschen Rechnungen merken und für die Kunden korrigieren müsse. Dies erfolgte nicht, also sei er zu Schadenersatz verpflichtet. Kunden, denen so etwas widerfahren ist, sollten also prüfen, ob sie ihr Recht noch einfordern können.

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Neues Anlegerschutz-Gesetz verabschiedet

14. Februar 2011
cc by piqs/ Knipsermann

cc by piqs/ Knipsermann

Am Freitag hat der Bundestag ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Bankkunden verabschiedet. Damit wollen Union und FDP die Verbraucher besser vor Falschberatung schützen und ihre Anlagen sicherer machen. Der Opposition geht dies jedoch nicht weit genug, so dass sich die Linke enthielt und SPD und Grüne das Gesetz ablehnten.

Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Bankberater in einer zentralen Datei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, gespeichert werden. Beraten sie nun falsch, soll ihnen ein Beraterverbot von bis zu zwei Jahren drohen. Vor dem Kauf von Finanzprodukten sollen Kunden zudem ein Informationsblatt mit den wichtigsten Eckpunkten bekommen. Auf mehr Sicherheit für Privatanleger hofft man durch das Gesetz auch bei offenen Immobilienfonds.

Die Opposition kritisierte dabei vor allem, dass von den ursprünglichen Vorhaben am Ende nur noch sehr wenig übrig geblieben war. Der riskante Graue Kapitalmarkt werde vollkommen ausgeblendet. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner kündigte in diesem Zusammenhang ein eigenes Gesetz an. Mal sehen, wie viel Sicherheit das neue Anlegerschutz-Gesetz wirklich bringt und am Ende nicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein bleibt. Dass die Banken selbst sich mit dem Gesetz nicht zufrieden zeigen, muss wohl nicht extra erwähnt werden. ;-)

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Ermittlungen gegen Thomas Middelhoff werden ausgeweitet

14. April 2010

So wie es aussieht zieht sich die Schlinge um den Hals des ehemaligen Arcandor-Chefs Thoams Middelhoff immer enger. Seit Mitte letzten Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Untreue. Nun werden die Ermittlungen laut des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ auch auf andere Bereiche ausgeweitet.

Vor allem für die Reisekosten von Middelhoff interessiert sich die Staatsanwaltschaft, wobei auch der restliche damalige Vorstand von Arcandor durch seinen hohen Spesen-Aufwand auffiel. Nur im Jahr 2006 soll Middelhoff für über 800.000 Euro auf Firmenkosten geflogen sein. Ja, selbst für eine Strecke von 86 km stieg er in seinen Privatjet.

Zudem teilte der „Spiegel“ mit, dass auch ein mit rund 1,5 Millionen Pfund dotierter Vertrag ins Visier der Ermittler geraten sei. Diesen hatte Arcandor Ende Januar 2008 mit der renommierten Universität Oxford abgeschlossen. Noch kurz vor der Insolvent seien an Arcandor 715.000 Pfund überwiesen worden, was Middelhoff noch an seinen vorletzten Arbeitstag abgesegnet hatte.

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Urteil mit Signalwirkung? Lehman-Opfer bekommt Entschädigung

22. Februar 2010

Im September 2008 ging die Bank Lehman Brothers Pleite und weltweit verloren etliche Anleger ihr Geld. Experten schätzen, dass allein in Deutschland an die 40.000 Opfer rund 692 Millionen Euro verloren haben. Seit langem versuchen nun die Lehman-Opfer vor Gericht Entschädigungen zu erwirken. Doch meist vergebens.

Letzte Woche kam es jedoch zu einem Urteil, das laut der Richter zwar kein Präzedenzfall sein soll, aber doch eine gewisse Signalwirkung haben könnte. Das Oberlandesgericht Frankfurt bekräftigte in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche einer Frau.

Dies aber vor allem, weil die Frankfurter Sparkasse sie schlecht beraten habe bzw. ihren inzwischen verstorbenen Mann, der die Lehman-Zertifikate damals erwarb. Es habe lediglich ein Gespräch am Telefon stattgefunden. Dies sei in Augen der Richter bei solch einem komplizierten Sachverhalt keine ausreichende Beratung.

Die Sparkasse kann jedoch nun noch in Revision gehen, dann landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Für andere Geschädigte bedeutet das Urteil, das vor allem diejenigen, die per Telefon beraten wurden, bessere Karten haben. Dies sind vor allem Kunden der Frankfurter und Hamburger Sparkasse, der Citibank, der Dresdner Bank und der Postbank.

Wir drücken allen Geschädigten auf jeden Fall die Daumen!

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