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Archiv für die Kategorie ‘Arbeitsrecht’

Das Hartz-IV-Urteil in Karlsruhe und seine Nachwehen

10. Februar 2010

Gestern jubelten etliche Deutsche auf, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die bisherigen Berechnungsmethode für Hartz IV nicht rechtens sei.

Viele atmeten auf und hofften auf eine dringende Verbesserung der Situation. Schon seit langem kritisieren etliche Experten das System Hartz IV als unwürdig, vor allem die Sätze für die Kinder hätten in den letzten Jahren zu einer massiven Kinderarmut geführt. Unsere Gesellschaft teilt sich merklich in oben und unten.

Schon hatten viele mit dem Urteil gehofft, dass sich etwas an der Lage verbessern würde. Nur, wie es aussieht, sieht die Regierung dies als Freibrief alles nur noch schlimmer zu machen. Bis zum 31. Dezember haben sie Zeit das Berechnungssystem zu ändern. Hier mal einfach ein paar Stimmen aus Regierungskreisen, die ich einfach unkommentiert in den Raum setzen möchte:

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions- Bundestagsfraktion, Peter Weiß, sagte der Frankfurter Rundschau: “Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Hartz IV-Sätze zu niedrig sind. (…) Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen.”

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) meinte in der Bild-Zeitung: “Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung.”

FDP-Generalsekretär Martin Lindner sagte dem Fernsehsender n-tv: “Es ist völlig richtig, dass der Staat bei den Kindern ansetzt, aber bitte nicht in Form von Barzuwendungen für die Eltern. (…) Ich möchte nicht, dass wir über ein neues System Anreize schaffen, dass man übers Kinderkriegen Geld verdienen kann. Sonst gehen wir als Gesellschaft vor die Hunde.”

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Erheblicher Aufholbedarf bei der betrieblichen Altersvorsorge

7. Februar 2010

So wie es aussieht haben die meisten deutschen Arbeitnehmer in Sachen betrieblicher Altersvorsorge enorme Wissenslücken und nehmen daher viel zu wenig Möglichkeiten wahr. Dies ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, für die mehr als drei Millionen Beschäftigte befragt wurden.

Die meisten Befragten zeigten sich abgeschreckt von der Komplexität des Themas. Das Geld spiele dabei eine weit untergeordnetere Rolle als bisher vermutet. Die meisten gaben an, sich bestimmte Angebote zur Altersvorsorge sehr wohl leisten zu können, jedoch würden sie sich nicht damit befassen, da sie das Gefühl hätten, allgemein keinen genauen Durchblick zu haben. Hier besteht also dringender Nachholbedarf.

Das einfachste System wäre in diesem Fall das aus den USA übernommene Opting-Out. Hierbei nimmt jeder Arbeitnehmer automatisch an einer Form der betrieblichen Altersvorsorge teil, hat jedoch jeder Zeit das Recht die Zahlungen einzustellen. Doch leider bieten diese Möglichkeit nur rund zehn Prozent der deutschen Unternehmen an.

Desweiteren bemängelten die Experten, dass die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland kaum Raum zur Individualisierung lasse. Nur ein einziger Konzern in diesem Land bietet seinen Mitarbeitern eine freie Mitsprache bei der Vermögensaufteilung an. Die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer muss demnach viel mehr in den Vordergrund gerückt werden.

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Nur die wenigsten nutzen die betriebliche Altersvorsorge

30. Dezember 2009

Nach einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGovPsychonomics im Auftrag der Versicherungskammer Bayern nutzt nur jeder fünfte Deutsche die Möglichkeit in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. In Zeiten von steigender Altersarmut, der Finanzkrise und wachsendem Druck auf dem Arbeitsmarkt ein fast schon erschreckende Ergebnis.

Vor allem diejenigen, die im Alter aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Entwicklung wahrscheinlich am meisten gefährdet sind, nutzen kaum ihre Möglichkeiten für später vorzusorgen. In der Gruppe der unter 30-Jährigen nutzen nur 12% die betriebliche Altersvorsorge.

Generell gibt es gravierende Unterschiede bei den Geschlechtern: Während 24% der Männer ihre Rente aufbessern, tun dies nur 15% der Frauen.

Hierbei besteht dringend größerer Aufklärungsbedarf von Seiten des Arbeitgebers, denn gerade die betriebliche Altersvorsorge bietet für die meisten gute Möglichkeiten: Jeder, der einzahlt, sorgt nicht nur für das Alter vor, sondern spart gleichzeitig auch noch Sozialabgaben und Steuern! Auf diesem Gebiet sollte sich jeder schlau machen!

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Anspruch auf Weihnachtsgeld bleibt bestehen

19. November 2009

Weihnachtsgeld Euro by viZZZual comWer in seinem Betrieb seit Jahren Weihnachtsgeld bezieht, hat auch weiterhin Anspruch darauf. Mit dieser Auffassung überraschte kürzlich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dies er Anspruch erlischt auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erklärt, dass es sich um eine freiwillige Leistung handle.

In dem konkreten Fall hatte ein Baufacharbeiter seit langem jedes Jahr sein Weihnachtsgeld bekommen. Doch mit einem Mal kam es nur noch in drei Monatsraten, jeweils mit dem Vermerk “Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch”. Und schließlich wurde dann gar nicht mehr gezahlt. Dagegen zog der Arbeitnehmer vor Gericht und hatte nun in Erfurt Erfolg.

Die Richter waren der Ansicht, dass, sobald ein Arbeitgeber dreimal hintereinander Weihnachtsgeld zahle, sei dies eine “betriebliche Übung”, die auch dann bestehen bleibt, wenn man sie ändert.

Viele Angestellte in Deutschland können also in diesem Jahr doch noch hoffen.

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Überstunden sind kein Gewohnheitsrecht!

29. Oktober 2009

Arbeitgeber können nach einem aktuellen Urteil ihren Arbeitnehmern Überstunden jederzeit wieder entziehen. Wer sich also auf die zur Regel gewordene Mehrvergütung durch Überstunden verlässt, sollte vorsichtig sein.

In dem Verfahren am Bundesarbeitsgericht ging es um einen Lagerverwalter, der 18 Jahre lang den Schlüsseldienst in seiner Firma übernommen hatte. Für diesen Mehraufwand bekam er die entsprechende Vergütung. Nach all diesen Jahren fand der Arbeitgeber nun aber einen andere Lösung für den Schlüsseldienst und entzog dem Lagerverwalter seine Überstunden und damit auch seine Mehrvergütung.

Dieser klagte und bekam von den Richtern kein Recht. Die Überstunden seien kein Gewohnheitsrecht und sowieso nicht vertraglich festgehalten.

Alle, die seit längerem ebenfalls solche Überstunden machen, sollten darauf beharren, dass sie regulär in ihren Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden, damit man sie nicht von einem Tag auf den anderen verliert.

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