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Dass in unserem Bank- und Finanzwesen neue Kontrollen und strengere Regelungen hermüssen, ist vielen Menschen ein großes Anliegen. So ist der Einsatz von sogenannten Testkunden durch Verbraucherschützer, die zum Beispiel Bankberatungen testen, schon lange nichts Neues mehr. Auch die Regierung hatte vor einiger Zeit bereits über diesen Schritt nachgedacht, scheiterte jedoch vorgeblich am Datenschutz. Nun ist laut Medienberichten ein neuer Anlauf geplant.
Konkret soll es sich dabei um eine mögliche Gesetzesänderung handeln, bei der eine Ermächtigung staatlicher Ermittler ins Wertpapierhandelsgesetz eingefügt werden soll. Das würde konkret bedeuten, dass zum Beispiel die Finanzaufsicht BaFin Testkunden in Beratungsgespräche schicken kann, um die Qualität der Beratung zu überprüfen.
Bereits etliche Male haben Verbraucherschützer darauf hingewiesen, dass es in Beratungen noch einige Mängel gebe. Um so mehr freut man sich natürlich auf dieser Seite über den neuen Vorstoß. Bedenken gibt es offenbar nur noch im Bereich des Datenschutzes und der Grundrechte der Bankberater. Mal sehen, was dieses Mal am Ende herauskommt…
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In Sachen Bankberatung vertrauen trotz Finanzkrise und Co. immer noch viele Menschen auf die Empfehlungen ihrer Hausbank. Daher hat das Deutsche Institut für Servicequalität Tester in 360 Beratungsgesprächen in 19 regionale und überregionale Filialbanken in sechs großen deutschen Städten geschickt, wie die Nachrichtenseite „n-tv.de“ berichtet.
Dabei zeigte sich zunächst, dass die Berater an sich freundlich und kompetent arbeiteten. Jedoch gehen die meisten offenbar leider immer zu wenig auf die individuelle Situation des Kunden ein. Die Wünsche und vor allem die finanziellen Bedingungen der Kunden spielen meist eine eher untergeordnete Rolle.
Generell raten die Experten dazu, den Beratern nicht blind zu vertrauen, sondern alle Aussagen und angebotenen Produkte selbst genau zu überprüfen. Komplizierte Produktbeschreibungen und Fachbegriffe sollten sich Kunden direkt vor Ort genau erklären lassen, denn auch diese werden in der Regel nicht genauer erklärt. Sieger im Test waren die Sparkasse Bochum, die Volksbank Rhein-Rhur in Duisburg, die Deutsche Bank in Bremen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden, die Sparkasse Hannover und in Nürnberg die Commerzbank.
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An diesem Montag wurde die europäische SEPA-Basislastschrift offiziell eingeführt. Damit haben sich für alle Bankkunden auch die Geschäftsbedingungen geändert. Den meisten ist dies sicherlich nicht wirklich aufgefallen, denn viel geändert hat sich nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen weist jedoch dann doch auf eine kleine Änderung hin.
Erst vor wenigen Wochen hatte der Bundesgerichtshof, wie an dieser Stelle berichtet, eine Gebühr für eine nicht eingelöste Lastschrift für unzulässig erklärt. Mit SEPA wird diese Entscheidung nun aufgehoben. Das bedeutet: Kann eine Lastschrift nicht ausgeführt werden, weil das Konto nicht gedeckt ist, so darf die Bank eine Gebühr vom Kunden verlangen, um ihn davon in Kenntnis zu setzen.
Dies gilt jedoch laut den Verbraucherschützern nur, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift auch wirklich nicht ausreichend gedeckt war. Dabei sei auch ein Dispokredit zu berücksichtigen. Zudem muss die Gebühr angemessen sein und sich an den sonstigen Konditionen der Bank orientieren. Natürlich gilt dies nur für Lastschriften, die man auch wirklich erlaubt hat. Wurde etwas fälschlicherweise abgebucht, hat man wie bisher auch 13 Monate Zeit Widerspruch einzulegen und sich das Geld zurückbuchen zu lassen.
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Wer kurz vor dem vergangenen Wochenende bei einem Geldautomaten der Postbank Geld abheben wollte, der erlebte eine böse Überraschung, denn die Automaten der Bank waren mit einem Schlag lahm gelegt! 2.100 Automaten waren nach Angaben des Unternehmens betroffen. Inzwischen seien jedoch alle wieder funktionsfähig!
Grund für die Störung war ein Leitungsproblem bei der Deutschen Telekom, genauer gesagt bei deren Tochterfirma Itenos. Techniker machten sich jedoch sofort an die Behebung des Fehlers, so dass am Samstag alle Automaten wieder funktionsfähig waren. Laut der Postbank sei es kein großes Problem gewesen, da man Geld auch nach wie vor in allen 1.100 Filialen und an Shell-Tankstellen abheben konnte.
Die Postbank war aber nicht das einzige Unternehmen, das von dem Leitungsproblem betroffen war. Auch der Glücksspielverantsalter West-Lotto hatte mit einem Ausfall von 60 Prozent bei den Annahmestellen zu kämpfen.
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Wir haben an dieser Stelle schon häufiger über das Thema zu hohe Dispozinsen berichtet. Besonders angesichts der aktuellen Zinslage sind die zu hohen Werte für diesen kurzfristigen Kredit vielen Experten ein Dorn im Auge. Laut dem Bundesverband der Verbraucherschützer liegen aktuell die Dispozinsen im Schnitt zwischen zehn bis elf Prozent. Nur wenige Direktbanken würden Zinsen von sechs bis sieben Prozent verlangen, ansonsten sei das allgemeine Niveau aktuell viel zu hoch.
Die Verbraucherzentralen fordern daher eine gesetzliche Deckelung des Wertes und wollen weitere Forderungen formulieren um etwas an der Situation zu ändern. Dazu warte man noch auf einen Bericht von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, auf dessen Basis man dann weiter agieren wolle.
Eines ist für die Experten klar: Die Zinsen müssen runter, wobei es immerhin in den letzten Monaten aufgrund der massiven Kritik schon Verbesserungen gegeben habe. Zinsen von über 14 Prozent gebe es nur noch selten. Gleichzeitig beobachten die Experten, dass so manch eine Bank in ländlicheren Räumen höhere Zinsen verlangt als in der Stadt. In einer kleinen Ortschaft hätten die Kunden oft keine andere Wahl als zu der einen vorhandenen Bank zu gehen. Man darf also gespannt sein, was die Verbraucherschützer in den kommenden Monaten erreichen werden.
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