Anlageimmobilien günstig über Zwangsversteigerungen erwerben

Zwangsversteigerung bei Immobilien - flickr/The-Lane-Team
In den letzten Jahren ist die Zahl von zwangsversteigerten Immobilien in Deutschland rapide angestiegen. Ein Schnäppchen ist gar nicht so unwahrscheinlich, da viele Objekte bis zu 30% unter dem geschätzten Verkaufswert versteigert werden. Trotzdem sollten vorab einige Dinge beachtet werden, damit der Traum vom Eigenheim kein Alptraum wird.
Der erste Blick kann täuschen, daher ist es ratsam sich vorab genau über die Immobilie zu informieren. Der Grundbuchauszug, der über die Versteigerungsakte im Gericht eingesehen werden kann, enthält wichtige Informationen rund um eingeschränkte Nutzungsrechte oder Einträge bezüglich Lebenslangen Wohnrecht. In dieser Akte befindet sich ebenfalls das Wertgutachten, welches unter anderem Informationen zum Bauzustand enthält.
Auf den ersten Blick folgt die genauere Betrachtung in Form einer Innenbesichtigung, sofern die aktuellen Besitzer damit einverstanden sind, was nicht immer gewährleistet ist. Vor Ort kann man sich einen realen Eindruck über den Zustand und Mängel informieren. In jedem Fall sollte ein Baufachmann hinzugeholt werden, da dieser Mängel eher erkennt.
Vor Häusern, wo die aktuellen Eigentümer, einer Besichtigung nicht zustimmen, sollten stets Vorsicht gelten, sonst kann leicht vorkommen, dass man nach dem Kauf ein heruntergewirtschaftetes Haus oder Vorbesitzer hat, die das Haus nicht freiwillig verlassen. Schließlich gibt nicht jeder gerne und freiwillig seinen Traum von den eigenen vier Wänden auf.
Bevor es an die Ersteigerung einer seriösen Immobilie geht, sollte die Finanzierung geklärt sein. Bei einer Zwangsversteigerung kommt es häufig vor, dass sich Bieter vor Ort mitreißen lassen und mehr bieten, als sie eigentlich können. Zudem kommen weitere Kosten für Notar oder Zinsen hinzu, die nicht vergessen werden dürfen. Ebenfalls sollte der Interessent beachten, ob es sich um einen Ersttermin oder einen Folgetermin handelt. Bei einem Ersttermin gibt es eine Regelung, die besagt, dass bei einem Höchstgebot ab 70% des Verkaufswertes der Meistbietenden, den Zuschlag erhält. Gebote zwischen 50-70% können vom Gläubiger abgelehnt werden. Bei Geboten unter 50% kommt es zu keiner Versteigerung. Es folgt ein neuer Termin, bei dem diese Grenzen nicht gelten. Gerade bei solchen Immobilien können absolute Schnäppchen ergattert werden.
Beachtet man diese wenigen, aber wichtigen Hinweise, dann wird eine Zwangsversteigerung zum Erfolg.






