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Als Riester-Sparer muss man die staatlichen Zulagen auf diese Form der privaten Altersvorsorge jedes Jahr neu beantragen, es sei denn man nimmt am sogenannten Dauerzulagenverfahren teil. Zum Jahresende hin weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Frist für die Zulagen für das Jahr 2010 am 31. Dezember 2012 endet. Wer bis dahin nicht gehandelt hat, hat kein Anrecht mehr auf diese staatlichen Zulagen.
Die Grundzulage liegt bei 154 Euro. Hinzukommen für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, weitere 300 Euro und für ältere Kinder erhält man 185 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass Sparer vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens angespart haben, ansonsten werden die Zulagen nur anteilig ausbezahlt.
Um die Zulagen zu beantragen wendet man sich an den Anbieter des jeweiligen Riester-Produkts, der dann wiederum einen Antrag bei der Zentralen Zulassungsstelle für Altersvermögen stellt. Generell beträgt die Antragsfrist zwei Kalenderjahre. Bei Teilnehmern am Dauerzulagenverfahren erteilt man seinem Anbieter eine Vollmacht, so dass dieser automatisch jedes Jahr den Antrag stellt.
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Seit langem wird die Riester-Rente von Verbraucherschützern stark kritisiert. So wurden die Änderungen bei dieser Form der privaten Altersvorsorge, die in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen wurden, als ein erster Schritt in die richtige Richtung angesehen. Demnach sollen Riester-Verträge nämlich transparenter gestaltet werden.
Wie auch schon in anderen Bereichen soll ein einheitliches Produktinformationsblatt Pflicht werden, auf dem die anfallenden Kosten, die Renditeerwartung sowie das Anlagerisiko übersichtlich dargestellt werden. So sollen Kunden anhand einer Modellrechnung genau sehen, welche Rente ihnen garantiert wird.
Zusätzlich wird der Anbieter-Wechsel bei der Riester-Rente erleichtert, indem die Kosten gedeckelt werden. Wohn-Riester-Verträge werden flexibler. So soll das angesparte Kapital in Zukunft jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden können. Möglich ist dabei auch unter bestimmten Voraussetzungen das Geld für einen behindertengerechten Umbau zu nutzen.
Angehoben wird auch die Schwelle bei Beiträgen zur Basisvorsorge fürs Alter: In Zukunft können dabei 24.000 Euro statt bisher nur 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Ausgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ebenso geltend machen kann man zudem die Beiträge für eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Auch wenn das Riester-Modell nach wie vor umstritten ist, setzen viele Deutsche auf die staatlich geförderte Sparmethode. Alle Riester-Sparer müssen dabei beachten, dass sie bis zum Ende des Jahres die staatlichen Zulagen beantragen. Dies kann auch rückwirkend geschehen.
Bis spätestens zum 31. Dezember muss beim Anbieter des entsprechenden Vertrages der Zulageantrag eingegangen sein. Der Antrag kann auch für zwei Jahre rückwirkend gelten. Das heißt, wer für das Jahr 2009 noch kein Geld vom Staat erhalten hat, muss den Antrag rückwirkend bis zum Ende dieses Jahres stellen, andernfalls ist die Zulage dahin.
Wer sich nicht jedes Jahr darum kümmern möchte, hat aber auch die Möglichkeit einen sogenannten Dauerzulageantrag zu stellen. Dabei erteilt man dem jeweiligen Anbieter den Auftrag, von selbst in jedem Jahr die Zulagen bei der Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen.
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Laut einer Prognose der Bundesregierung soll die Kaufkraft der Rentner bis zum Jahr 2013 spürbar zurückgehen. Dies liegt für viele zum einen an der Rentenentwicklung, aber auch daran dass immer mehr Menschen das gesetzliche Rentenalter nicht mehr im Beruf erreichen können und daher früher in Rente gehen. Dabei müssen sie meiste hohe Abschläge hinnehmen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert nun in diesem Zusammenhang die Abschläge der Erwerbsminderungsrente, die aktuell bis zu 10,8% betragen können, abzuschaffen. Menschen, die aufgrund von Krankheit oder der schlechten Situation des Arbeitsmarkt gezwungen sind, vorzeitig in Rente zu gehen, dürften nicht mehr durch eine Verminderung bestraft werden.
Der Sozialverband VdK verlangte die Rückkehr zur dynamischen Rente. Die Renten müssten wieder direkt und ohne Abzüge an Lohn- und Kürzungsfaktoren gekoppelt werden. Es entflammt also immer mehr Kritik an der aktuellen Rentenpolitik.
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Spätestens seit der Finanzkrise wird immer mehr Deutschen klar, dass sie sich im Alter wahrscheinlich nicht mehr alleine auf den Staat verlassen können. Eine private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Innerhalb der verschiedenen Anlageformen mausert sich die Riester-Rente langsam zur beliebtesten Form der privaten Altersvorsorge, und dies obwohl in letzter Zeit immer mehr kritische Stimmen laut werden und Experten raten ganz genau bei den Verträgen hinzusehen.
Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) bewerten über 70% der Sparer die Riester-Rente als gut bzw. sehr gut. 68% halten sie für familienfreundlich und 57% für sicher. Besonders die staatliche Förderung macht sie für 62% der Befragten attraktiv.
Doch bei der Umfrage wurden auch kritische Töne laut: 61% beschwerten sich über den Informationsstand und ganze 69% halten die Rendite für zu niedrig.
Für die DIA-Umfrage wurden 1075 Erwerbstätige im Alter von 18 bis 65 Jahren befragt.
Neben der staatlich geförderten Riester Rente existieren noch andere Arten der Zusatzversicherung mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Anbieter für verschiedene Renten Zusatzversicherungen wäre beispielsweise ERGO Direkt. Ein Vergleich zwischen den unterschiedlichen Produkten lohnt sich auf jeden Fall.
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