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Archiv für die Kategorie ‘Steuern’

Entfernungspauschale: Zeitersparnis durch längeren Weg

9. Februar 2012
cc by flickr/ Franz59

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In diesen Tagen kämpfen sich wieder etliche Deutsche durch ihre Steuererklärung. Die Entfernungspauschale spielt dabei für viele eine wichtige Rolle. Das Finanzamt verlangte bisher von einem, dass man den kürzesten Weg steuerlich geltend macht. Die kürzere Strecke heißt aber noch lange nicht, dass dieser Weg auch wirklich schneller ist. Wer sich für die verkehrsgünstigste anstatt für die kürzeste Strecke entscheidet, muss dies dem Finanzamt erst einmal klar machen.

Bisher ließen die Beamten dies nur bei einer Zeitersparnis von über 20 Minuten gelten. In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof diese Regelung nun gelockert, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. Finanzbeamte können mit einem Routenplaner schnell nachprüfen, welcher Weg der kürzeste ist und ob dieser sich mit den Angaben in der Steuererklärung des Bürgers deckt.

Laut dem Bundesfinanzhof müssen dazu nun noch die Verkehrsumstände wie Ampelschaltungen geprüft werden, damit sich am Ende zeigt, welcher Weg der verkehrsgünstigere ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn sie nur eine geringe Zeitersparnis einbringe. Erkennen könne man dies zum Beispiel daran, dass sich viele Personen ebenfalls für diesen Weg entscheiden würden.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Rechnung für Steuer aufbewahren!

8. Februar 2012
cc by geograph/ Albert Bridge

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Wer die Dienste eines Gärtners, eines Fensterputzers oder eines ähnlichen Unternehmens in Anspruch nimmt, kann diese Kosten von der Steuer absetzen. Im steuerlichen Kontext nennt man solche Tätigkeiten haushaltsnahe Dienstleistungen. Dafür sollte man sich jedoch unbedingt vom jeweiligen Unternehmen eine Rechnung ausstellen lassen und diese auch als Beleg aufbewahren.

Dabei ist es wichtig, dass die Rechnung auch vollständig ist. Steuerzahler achten dabei darauf, dass die Steuernummer und je nach Fall auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben ist. Desweiteren muss die Rechnung eine Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum enthalten. Natürlich ist auch die Art der Leistung genauso wie das Lieferdatum vermerkt.

Barauszahlungen werden dabei übrigens vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Zur Rechnung empfiehlt es sich daher den entsprechenden Kontoauszug mit der Überweisung aufzuheben. So dürfte beim Absetzen der haushaltsnahen Leistung von der Steuer nichts schief gehen.

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Zurückziehen der freiwilligen Steuererklärung bei Nachzahlung

6. Februar 2012
cc by flickr/ Dave Dugdale

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Es gibt etliche Fälle, in denen Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Doch müssen dies natürlich längst nicht alle tun. In vielen Fällen kann sich eine freiwillige Abgabe jedoch lohnen. So sind zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten absetzbar. Ebenso ist eine freiwillige Steuererklärung oft günstig, wenn sich die Lebensumstände, zum Beispiel durch Nachwuchs, ändern.

Allgemein heißt es, dass im Schnitt jeder im vergangenen Jahr so rund 800 Euro vom Fiskus zurückbekommen hat. Doch leider gibt es bei der freiwilligen Erklärung ab und an auch Fälle, in denen das Finanzamt vom Steuerzahler eine Nachzahlung haben möchte. In solchen Fällen kann man sehr vorteilhaft reagieren.

Es ist nämlich bei der freiwilligen Erklärung möglich, diese zurückzuziehen. Dafür legt der betroffene Steuerzahler Widerspruch gegen den Bescheid ein und zieht den Antrag auf Veranlagung zurück. Die Frist hierfür liegt bei einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids. Dabei sollte man natürlich bedenken, dass das Finanzamt in solchen Fällen gerne ganz genau prüft, ob man nicht doch zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist.

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Steuererklärung: Programme im Test

31. Januar 2012
cc by flickr/ Cellular Immunity

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Nun steht sie bei den meisten von uns wieder an, die Steuererklärung. Dabei ist es meist gar nicht so leicht sich im Dschungel der Formulare zurechtzufinden. Nicht selten verschenken Steuerzahler aus reiner Unkenntnis bares Geld. Wer seine Erklärung nicht an einen Steuerberater abgeben möchte, der kann sich einige Programme zur Abwicklung zur Hilfe holen. Die Zeitschrift „Computer Bild“ hat sechs kostenpflichtige Programme näher unter die Lupe genommen.

Alle getesteten Programme schnitten insgesamt mit der Note „gut“ ab, jedoch schaffte es leider kein einziges fünf Sonderfälle, die die Tester eingebaut hatten, richtig zu berechnen. Mit der Note 1,60 konnte sich als Sieger im Test das Software-Angebot „Steuersparerklärung 2012“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft durchsetzen. Im Sonderfall verrechnete es sich um 34 Cent. Platz zwei belegte das „Steuer-Sparbuch“ von Buhl Data mit der Note 1,65, dessen Ergebnis beim Sonderfall um ganze 212 Euro abwich. Der Testsieger des vergangenen Jahres landete dieses Mal auf Platz drei. „Tax 2012“, auch von Buhl Data, schnitt mit der Note 1,77 ab.

Alle Programme arbeiteten insgesamt gut und waren meist übersichtlich ausgebaut. Generell kann man seine Steuererklärung auch über die kostenlose Software Elster der Finanzverwaltung erledigen. Hier gibt es jedoch weder Tipps zum Steuern sparen noch andere Zusatzfunktionen. Zudem muss man sich ein wenig mehr in die Materie einarbeiten als bei anderen Software-Angeboten.

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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Nicht für Hochschullehrer und Richter

27. Januar 2012
cc by flickr/ Vicchi

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Seit dem Jahr 2010 kann das heimische Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Als Voraussetzung dafür gilt, dass man an seiner Arbeitsstelle keinen ordentlichen Platz zum Arbeiten zur Verfügung gestellt bekommt oder aber das heimische Arbeitszimmer den Mittelpunkt für die gesamte berufliche Tätigkeit bildet. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung mit zwei Urteilen eingeschränkt.

Demnach dürfen Hochschullehrer und Richter ihre Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nicht bei den Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abziehen. In den Augen der Richter würden beide Tätigkeiten nicht zuhause ausgeübt. Zudem können diese Berufsgruppen in der Regel ein Arbeitszimmer nutzen, das ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Ein Richter verübe seine Tätigkeit an einem Gericht und ein Hochschullehrer müsse für Vorlesungen in die Universität. Ein häusliches Arbeitszimmer ist dafür pauschal nicht notwendig. Wie viel jeder von ihnen zuhause arbeitet, liegt in ihrem eigenen Ermessen, ist jedoch laut der Urteile steuerlich nicht relevant.

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