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Im Zuge der berühmt-berüchtigten Steuersünder-CDs, die in den letzten Monaten immer mal wieder dem Staat angeboten wurden, wurde auch die Debatte rund um das Thema Selbstanzeige wieder ins Rollen gebracht. Vergangene Woche hat nun die Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass es Steuersündern nicht mehr so leicht machen soll, bei einer Selbstanzeige zu taktieren.
Bisher konnten diejenigen, die Geld am Fiskus vorbei geschleust hatten, schon mit Straffreiheit rechnen, indem sie nur die Vergehen zugaben, bei denen sie Gefahr liefen, erwischt zu werden. Dies soll sich in Zukunft durch das neue Gesetz ändern.
Steuerhinterzieher können demnach nur noch dann mit Straffreiheit rechnen, wenn sie alle Vergehen zugeben. Zusätzlich wird bei größeren Summen auch die Selbstanzeige teurer. Säumige Steuerzahler, die mehr als 50.000 Euro unterschlagen haben, müssen neben den nachgeforderten Steuern und Zinsen noch eine zusätzliche Strafzahlung leisten. Diese soll fünf Prozent der Steuersumme betragen.
Steuern Selbstanzeige, Steuersünder

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Aufgrund der gesetzlichen Neuerung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und den Beiträgen für die sonstige Vorsorge müssen Ehepaare für das Jahr 2010 mit hohen Nachzahlungen rechnen. Besonders betroffen sind dabei, laut dem Verband Neue Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Berlin, Paare mit der Steuerklassenkombination III und V.
Der Arbeitgeber hat für das vergangene Jahr zum ersten Mal die sogenannte Vorsorgepauschale angesetzt, was den monatlichen Lohnsteuerabzug verringerte. Für Ehepaare mit den Steuerklassen III und V ist dies aber gar nicht von Vorteil. Ihre Vorauszahlungen fallen meist eh zu niedrig aus, so dass die neue Berechnungsmethode zu hohen Beiträgen führen kann.
Im vorherigen Jahr sei in vielen Fällen die Nachzahlung um ein Drittel geringer ausgefallen als für 2010. Zusätzlich müssten viele doppelt zahlen, da das Finanzamt zum Nachzahlungebescheid gerne auch einen Vorzahlungsbescheid verschickt um Nachzahlungen im Folgejahr zu vermeiden.
Steuern Finanzamt, Nachzahlung

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Vor ein paar Wochen hatten wir an dieser Stelle bereits über die fehlerhafte Steuersoftware berichtet, die für falsche Einträge bei der Lohnbuchhaltung in vielen Unternehmen sorgte. Durch die fehlerhaften Angaben in der Lohnsteuerbescheidung hätte bei Krankenkassenmitgliedern ein Steuernachteil von bis zu 1.000 Euro entstehen können.
Nun gab das Bundesfinanzministerium jedoch in einer Meldung Entwarnung. Für die Betroffenen entstehe kein Nachteil und die Daten müssten auch nicht neu übertragen werden. Die falschen Angaben in der Lohnsteuerbescheidung würden in den Finanzämtern maschinell erkannt.
Die Beiträge des Arbeitnehmers würden in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendung berücksichtigt. Im Zweifel würde man sich an den Arbeitnehmer wenden. Wer einen solchen Fehler in seiner Bescheinigung entdeckt hat und nun doch unsicher ist, sollte aber vielleicht zur Sicherheit nachfragen.
Steuern Finanzamt, Steuererklärung, Steuersoftware

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Dass unser Steuersystem immer unübersichtlicher statt übersichtlicher wird, sieht man an unterschiedlichen Beispielen. Ständig neue Änderungen und andere Regelungen machen es zunehmend auch den Experten schwer. So kam es bei etlichen Steuerbescheinigungen für das Jahr 2010 offenbar zu massiven Fehlern.
Schuld daran sind Hersteller von Steuersoftware. Diese hatten vom Bundesfinanzministerium nach eigenen Angaben unklare Anleitungen erhalten, die zu Missverständnissen führten. Diese wurden direkt in die Programme eingeführt, so dass für das letzte Jahr Tausende Arbeitgeber falsche Einkommenssteuerbescheinigungen ausgestellt haben.
Demnach sind Angaben zu Sozialversicherung bei vielen Personen, die privat krankenversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind, falsch. In der Lohnsteuerbescheinigung, die die meisten Arbeitnehmer im Januar von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sind offenbar die Zeilen 25 und 26 fehlerhaft. Hier muss der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Dieser Gesamtbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden.
Jedoch wurde in vielen Programmen der Arbeitnehmeranteil nicht angezeigt, was zu einer verringerten Steuerentlastung führt. Arbeitnehmer sollten also die Steuerbescheinigung prüfen. Den Fehler erkennt man laut Experten an Zeile 24. Ist diese leer, ist die Bescheinigung korrekt. Hat man bereits eine Steuererklärung abgegeben und den Fehler gefunden, sollte man Einspruch einlegen und am besten eine Kopie der Lohnabrechnung für Dezember beilegen, denn hier sind meist die Beiträge zur Sozialversicherung angegeben.
Die Software-Hersteller haben bereits angekündigt die Programme für 2010 umzustellen und für 2011 seien die entsprechenden Änderungen bereits vorgenommen worden.
Steuern Finanzamt, Software, Steuer

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Wer hofft für das Jahr 2010 Steuern zurückzubekommen, hat laut der Stiftung Warentest ziemlich gute Aussichten. Der Hauptgrund dafür sei, dass das Finanzamt zum ersten Mal die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung komplett berücksichtigen muss.
Man sollte also bei der Einkommenssteuererklärung darauf achten, die vollen Beiträge, die man für Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hat, in die entsprechende Anlage einzutragen. Anerkannt werde der Basisschutz. Zusätzliche Wahltarife fallen demnach nicht ins Gewicht.
Bei manchen, wie zum Beispiel bei Rentnern, würden zudem auch die Beiträge für Haftpflicht- oder Unfallversicherung anerkannt. Auch diese sollte man also eintragen. Grundsätzlich lohnt es sich, sich zu informieren, welche Versicherungen man in seinem ganz individuellen Fall steuerlich geltend machen kann.
Finanzen, Steuern Absetzbarkeit, Steuererstattung, Stiftung Warentest, Versicherungen