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Archiv für die Kategorie ‘Steuern’

Steuererklärung: Bescheinigung der Bank bei Kapitaleinkünften

19. März 2012
cc by flickr/ Thomas Brenner

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Für so manch einen Steuerzahler kann es sich lohnen Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung geltend zu machen. Dabei muss man jedoch beachten, dass das Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung der Bank verlangt. Darauf weist aktuell der Bund der Steuerzahler hin.

Diese Bescheinigung für Kapitaleinkünfte, die steuerlich geltend gemacht werden soll, stellt die Bank in der Regel nicht automatisch aus, sondern man muss sie extra beantragen. Handelt es sich um simple Kapitalanlagen wird man die Bescheinigung meist schnell in den Händen halten. Bei komplizierten Formen kann das Ausstellen jedoch eine Zeit dauern.

Dabei sollten Steuerzahler laut den Experten unbedingt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beachten, was bekanntlich der 31. Mai ist. Hat man bis dahin immer noch nicht die Bescheinigung der Bank erhalten, so empfiehlt es sich beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Auf diese Weise lassen sich Verspätungszuschläge vermeiden.

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Wer muss die Steuererklärung elektronisch einreichen?

16. März 2012
cc by flickr/ blmurch

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Auch wenn die Einkommenssteuererklärung inzwischen problemlos elektronisch abgegeben werden kann, vertrauen viele Bürger immer noch auf den guten alten Weg in Papierform. Dies ist momentan auch absolut in Ordnung, zumindest bei manchen. Es gibt jedoch auch Steuerzahler, die dazu verpflichtet sind, ihre Erklärung auf dem elektronischen Weg an das Finanzamt zu übermitteln.

In erster Linie gilt dies für Bezieher von Gewinneinkünften. Dies wären unter anderem Selbstständige, Gewerbetreibende oder Land- und Forstwirte. Für den Zeitraum 2011 müssen diese alle Steuererklärungen elektronisch einreichen. Nur in Ausnahmefällen wird das Finanzamt das Einreichen in Papierform erlauben. Dabei sollte man jedoch rechtzeitig Bescheid geben und seine Gründe darlegen.

Neben der Einkommenssteuererklärung und den dazu gehörigen Formularen gehören dazu zum Beispiel auch die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Körperschaftssteuererklärung und die Feststellungserklärungen. Auch die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird ab sofort elektronisch übermittelt. Zu beachten ist, dass dazu zum Beispiel auch Einnahmen aus vermieteten Haus- und Wohneigentümergemeinschaften zählen.

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Verbraucherschützer: Elektronische Steuererklärung genau auf Fehler prüfen!

8. März 2012
cc by flickr/ blmurch

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Im Zuge der technischen Entwicklung ist es natürlich eine logische Konsequenz, dass auch Dinge wie unsere Steuererklärung elektronisch verarbeitet werden. So übermitteln viele Steuerzahler inzwischen ihre Erklärung elektronisch und manche wie zum Beispiel Selbstständige und Land- oder Forstwirte sind sogar dazu verpflichtet.

Der elektronische Weg hat natürlich etliche Vorteile. So werden bestimmte Rechnungen automatisch vom Programm ausgeführt, man spart sich das Einreichen von vielen Belegen, der Versand geht schneller und man erhält aufgrund der ebenfalls elektronischen Verarbeitung der Steuererklärung, seinen Steuerbescheid viel schneller als früher. Manchmal hält man ihn bereits nach ein oder zwei Wochen in der Hand.

Gleichzeitig wiesen Verbraucherschützer auch daraufhin, dass die elektronische Steuererklärung viel anfälliger für Fehler ist. Finanzbeamte kontrollieren in der Regel nur noch selbst in Stichproben. Die restliche Auswertung erledigt der Computer. Früher gingen Steuerbeamte die Anträge genau durch und konnten so Fehler schneller feststellen und beheben. Die Computer schaffen dies oft nicht. Zudem kann natürlich jedes Programm selbst fehlerhaft sein.

Verbraucherschützer raten daher Steuerzahlern unbedingt zweimal hinzuschauen und die Steuererklärung sowie alle anderen maschinell erstellten Belege wie Rentenbescheide und Ähnliches genau zu prüfen. Auch beim Steuerbescheid sollte man am Ende alles kontrollieren und bei Fehlern sofort Widerspruch einlegen.

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Grundsteuer: Bei Einnahmenausfall Teile zurückholen

2. März 2012
cc by flickr/ noskule

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Eigentümern von Häusern, Wohnungen oder Gewerberäumen, die diese vermieten, kann es durchaus passieren, dass sie ohne eigenes Verschulden mit Mietausfällen oder Leerstand zu kämpfen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich in solch einem Fall einen Teil der bereits gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Die Voraussetzung dafür ist vor allem, dass der Einnahmeausfall unverschuldet ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Mieter ihre Miete für eine Zeit nicht bezahlen oder aber ein Schaden wie ein Brand zu den Ausfällen führt. Konkret bedeutet dies laut den Experten: Ist die Jahresmiete 2011 um mehr als die Hälfte geringer als die Jahresmiete, die sonst für die jeweilige Gegend üblich ist, so wird dem Steuerzahler ein Teil der Grundsteuer nachträglich erlassen.

Laut dem Bund für Steuerzahler muss ein entsprechender Antrag bis zum 31. März beim zuständigen Finanzamt oder der Behörde eingehen. Zunächst reiche dafür ein einfaches Schreiben, in dem man den Einnahmeausfall genau begründet.

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Steuererklärung: Kopien machen!

27. Februar 2012
cc by flickr/ blmurch

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Für viele Deutsche dreht sich in diesen Wochen wieder einmal alles um die aktuelle Steuererklärung. Dabei ist man meist so mit dem Papierkram beschäftigt und ist am Ende froh, wenn das Ganze fertig ist, dass man an kleine, wichtige Punkte manchmal nicht denkt. So weist der Bund der Steuerzahler aktuell darauf hin, dass man unbedingt seine ausgefüllte Steuererklärung kopieren sollte, bevor man sie an das Finanzamt schickt.

Dies gilt für den elektronischen wie auch den schriftlichen Weg auf Papier. Auf diese Weise stellt man sicher, dass man seinen Steuerbescheid bei Erhalt auch auf Richtigkeit überprüfen kann. Zudem fällt einem das Ausfüllen im kommenden Jahr leichter, wenn man die Angaben aus dem vergangenen Jahr zur Hand hat. Wer Elster benutzt, kann zwar die Angaben aus dem Jahr davor übernehmen, jedoch ist eine entsprechende Sicherung auf Papier zusätzlich nicht falsch.

Hat man im Steuerbescheid Fehler gefunden, sollte man so schnell wie möglich bei seinem zuständigen Finanzamt schriftlich Widerspruch einlegen. Desweiteren weist der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass man bei seinen Angaben möglichst genau sein sollte. So würden sich zum Beispiel manche Werbungskosten von selbst erklären, wenn man seinen Beruf ganz genau angibt. Dies sorgt für eine schnelle Bearbeitungszeit, da Nachfragen nicht nötig sind.

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