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Archiv für die Kategorie ‘Steuern’

Hartz IV: Steuererstattung wird angerechnet

19. Mai 2011
cc by flickr/ photosteve101

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Obwohl die Diskussion um Hartz IV in den Medien inzwischen in den Hintergrund gerückt ist, ändert dies am grundsätzlichen Problem immer noch nichts. Noch immer birgt das System Tücken und Hindernisse und noch immer wurde dagegen nicht wirklich etwas unternommen. Während die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland immer größer wird, haben einige den Eindruck, dass Hartz-IV- Empfängern immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden.

So sorgte auch folgendes Urteil des Berliner Sozialgerichts bei so manch einem für Empörung: In dem konkreten Fall klagte eine Arbeitslose gegen das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, da eine Steuererstattung, die sie vom Finanzamt erhalten hatte, auf Hartz IV angerechnet wurde.

Die Richter gaben jedoch dem Jobcenter Recht: Eine Steuerrückerstattung für zu viel gezahlte Steuern sei als Einkommen zu werten, das die Hilfsbedürftigkeit mindert und daher müsse man sich das Geld auf Hartz IV anrechnen lassen.

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Mit Online CRM System CRM auf Abruf nutzen

10. Mai 2011

SalesForce CRM

SalesForce CRM

Große Konzerne mit ausgeprägten Kundenbeziehungen setzen seit langem auf Customer Relationship Management (CRM). Sie nutzen technisch aufwendige Softwarelösungen, meist in eigenen Serverparks, die permanent gewartet und modernisiert werden.

Ohne Kundenbeziehungsmanagement ist es auch kleinen und mittelständischen Unternehmen kaum noch möglich, dauerhafte wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Zielgerichtetes Marketing zur Anbahnung von Neugeschäften und die permanente Kundenpflege erfordern aber einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand. Das vor allem deshalb, weil diese Firmen nicht über moderne CRM-Software verfügen. Stattdessen wird auf althergebrachte Weise gearbeitet.

Das hat zuerst finanzielle Gründe. Die Kosten für die Anschaffung solcher Software und ihre Anpassung an die konkreten Unternehmensbedürfnisse überfordern oft das zur Verfügung stehende Marketingbudget eines Mittelständlers. Zumal es nicht mit der direkten CRM-Software allein getan ist. Meist muss die gesamte informationstechnische Basis in diesem Zusammenhang erneuert werden. Es fehlt an ausreichend dimensionierten Servern und an der hausinternen Verkabelung zwischen den Arbeitsplätzen, die für die Kundenkontakte zuständig sind. Ganz zu schweigen von Sicherheitssystemen wie professionellen Firewalls, der Datensicherung durch Permanentspiegelung oder einer havariesicheren Notstromversorgung.

Vor der Anschaffung einer eigenen Hard- und Software schrecken kleinere Unternehmen aber oft auch wegen der folgenden personellen Konsequenzen zurück. Technik und Software müssen schließlich am Laufen gehalten werden. Das geht nicht ohne geschultes Fachpersonal. Solche Aufgaben können von den Vertriebsmitarbeitern nicht quasi nebenbei erledigt werden. Die haben schließlich möglichst viel zu Verkaufen und die Bestandskunden zu betreuen.

Einen ausgesprochen kostengünstigen und effizienten Ausweg aus dieser bislang unerfreulichen Situation bietet die Nutzung Web-basierter CRM-Software. Cloud Computing ist das Stichwort. Der Anbieter Salesforce.de hat sich auf genau solche Unternehmen spezialisiert, die die modernste Technik nutzen möchten, aber keine unnötigen finanziellen und personellen Ressourcen dafür binden wollen. Er hält im Netz deshalb passgenaue Abo-Lösungen für alle Unternehmensgrößen und Bedürfnisse bereit. Für Einsteiger beginnt es mit einer sehr preisgünstigen und zugleich optimalen Variante für das einfache Kundenmanagement. Das Ganze ist skalierbar bis hin zum kompletten CRM-System für Großunternehmen, auf das berechtigte Mitarbeiter via Internet und PC global Zugriff haben. Hier lassen sich Verkaufsprozesse automatisieren und der komplette Datenbestand des Unternehmens in höchster Sicherheitsstufe organisieren. Dazu steht online immer die allerneueste CRM-Technologie zur Nutzung auf Abruf zur Verfügung.

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Unverheiratete Paare können Kinderbetreuungskosten nur bedingt steuerlich geltend machen

14. April 2011
cc by flickr/ heymarchetti

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Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern die Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Zwei Drittel der Kosten können bis maximal 4.000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Bei verheirateten Paaren ist dies kein Problem. Unverheiratete Paare müssen dabei jedoch aufpassen, worauf aktuell der Bund der Steuerzahler hinweist.

Voraussetzungen für den Abzug sind generell, dass die Eltern die Kosten auch selbst getragen haben, es einen entsprechenden Beleg gibt und der Betrag überwiesen wurde. Verheiratete Paare können dabei frei die Aufwendungen einem Elternteil vollständig zuordnen, wenn dies steuerlich günstig ist.

Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Thüringen gilt dies bei unverheirateten Paaren nur bedingt. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten kann nur derjenige absetzen, der sie auch getragen hat. Steuern sparen, indem man die Aufwendungen dem anderen Partner zuordnet, ist nicht möglich.

Der Fall ging zwar in Revision und die Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus, jedoch kann dies noch dauern. So rät der Bund der Steuerzahler, dass unverheiratete Paare aktuell lieber Streit mit dem Finanzamt vermeiden sollten. Am besten prüfe man vorher, bei wem sich der steuerliche Abzug der Kosten günstiger auswirkt.

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Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen

31. März 2011
cc by flickr/ kozumel

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Wie die meisten wissen, liegt der Sparerpauschbetrag für jeden bei 801 Euro. Bis zu dieser Grenze sind Einnahmen steuerfrei, man muss also auf seine Zinsen und Dividenden keine Steuern zahlen. Die Bank verhindert eine Abführung der Abgeltungssteuer automatisch, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt. Tut man dies nicht, werden die Steuern unabhängig von der Summe abgeführt.

Die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften rät aktuell allen Anlegern dazu, ihre Steuerbescheinigung von der Bank genau zu prüfen, denn zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kann man sich zurückholen.

Dafür muss man in Zeile 5 der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung ein Kreuz machen und die entsprechenden Geldbeträge angeben. Wer ein geringes Einkommen hat und daher einem Steuersatz von unter 25% unterliegt, sollte in Zeile 4 der Anlage KAP ein Kreuz machen um sich zu viel gezahlte Beträge zurückzuholen. Dabei müssen sämtliche Kapitalerträge und die eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer angegeben werden. Weitere Infos rund um das Thema Steuern und Finanzen gibt es auch hier.

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Steuer: Spenden für Japan können einfacher abgesetzt werden

29. März 2011
cc by flickr/ williamcho

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In diesen Tagen werden sich wahrscheinlich die meisten überlegen für die Opfer der furchtbaren Katastrophe in Japan zu spenden. In diesem Zusammenhang teilte nun das Bundesministerium für Finanzen mit, dass Spenden für die Opfer der Ereignisse in Japan steuerlich vereinfacht abgesetzt werden können.

Das Ministerium wolle auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, dass den Opfern schnell und unkompliziert geholfen werden könne. Solch eine Vereinfachung habe man bereits beim Erdbeben von Haiti im Januar 2010 ermöglicht.

Eine Spendenquittung ist nun also auch bei der Hilfe für Japan nicht mehr nötig. Als Nachweis reiche ein Bezahlungsbeleg oder ein Kontoauszug. Beim Online-Banking sei ein Ausdruck genug. Dieser vereinfachte Zuwendungsnachweis gelte ohne Beschränkung des Geldbetrag und sei im Zeitraum vom 11. März bis zum 31. Dezember möglich.

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