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Seit einiger Zeit gab es immer wieder Ärger mit dem Stromanbieter Flexstrom, der inzwischen bekanntermaßen Insolvenz anmelden musste. Für Kunden wird das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar daher nur ein schwacher Trost sein, aber immerhin könnte es auch bei anderen Anbietern greifen und daher eine gewisse Signalwirkung für die Branche haben.
In dem konkreten Fall ging es um einen Neukunden-Bonus, den Flexstrom seinen Kunden versprochen hatte. Schon öfter hat man davon gehört, dass Anbieter diesen nicht zahlen, so auch in diesem Fall. Flexstrom berief sich auf seine Vertragsklauseln, in denen stand, dass man den Neukunden-Bonus nach einem Jahr nur erhalte, wenn man innerhalb des ersten Belieferungsjahres nicht kündige.
Die betroffenen Kunden hatten die Verträge jedoch zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt, weshalb Flexstrom den Bonus nicht verrechnete. Die Richter des BGH sahen dies am Ende jedoch wie die Verbraucher. Die Klausel sei so formuliert, dass juristisch nicht vorgebildete Personen sie so lesen können, dass sie einen Anspruch auf den Bonus haben, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr läuft. Der Bonus muss also gezahlt werden.
Strom & Gas Bonus, Flexstrom, Neukunden, Stromanbieter, Urteil

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Mit den steigenden Strompreisen haben natürlich vor allem diejenigen zu kämpfen, die eh schon an allen Ecken und Enden sparen müssen. Vor allem bei Hartz IV kommen die Anpassungen der Regelsätze schon lange nicht mehr hinter den rasant steigenden Preisen hinterher. Dies hat das Vergleichsportal Check24 ermittelt.
Knapp 32 Euro bekommt ein Hartz-IV-Empfänger im Monat für Strom. Die Realität sieht laut Check24 jedoch ganz anders aus: Ein Ein-Personen-Haushalt zahlt in Deutschland in Wirklichkeit im Schnitt 42 Euro im Monat für Strom. In Ostdeutschland ist es sogar durchschnittlich ein Euro mehr, im Westen ist der Wert etwas geringer.
Die höchsten Stromkosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden wurden mit im Schnitt fast 44 Euro in Thüringen festgestellt. Rheinland-Pfalz und Brandenburg sind ähnlich teuer. Am günstigsten kommt der Strom mit 39 Euro monatlich Single-Haushalten in Bremen. In allen Fällen lag der Durchschnitt jedoch deutlich über dem Hartz-IV-Regelsatz!
Meist können Hartz-IV-Empfänger auch nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln, da die meisten Anbieter die Bonität der möglichen Kunden prüfen und Arbeitslose dabei oft schlechte Karten haben. Sie bekommen oft nur Tarife mit Vorkasse angeboten, die sie sich mit einem Schlag nicht leisten können und bei denen das Risiko besteht, dass das Unternehmen Pleite geht und das Geld damit weg ist.
Strom & Gas Hartz IV, Stromkosten

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Der Stromanbieter Flexstrom sorgt wieder einmal für Schlagzeilen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Energieanbieter abgemahnt, da sich zahlreiche Kunden aufgrund von verspäteten Jahresabrechnungen beschwert hatten. Von „erheblichen“ Verzögerungen ist die Rede.
Für Grundversorger wie Stadtwerke gilt die Regelung, dass Jahresabrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums erstellt werden müssen. Guthaben müssen unverzüglich erstattet oder mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnet werden. In den Augen der Verbraucherschützer gilt dies auch für neue Energieanbieter wie eben Flexstrom.
Die verspäteten Jahresendabrechnungen seien ein kostenloser Kredit für das Unternehmen und würden so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern darstellen, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Flexstrom weist diese Vorwürfe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von sich. Es sei im Gegenteil eher so, dass die späten Endabrechnungen einen Nachteil für Flextsrom darstellen würden, da häufiger Nachzahlungen von Seiten der Kunden fällig seien als, dass diese Guthaben zurückbekommen würden.
Strom & Gas Flexstrom, Jahresendabrechnung, Stromanbieter

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Dass die Strompreise kontinuierlich ansteigen, ist leider für uns alle keine Neuigkeit mehr. Trotzdem vergleichen viele Deutsche immer noch nicht regelmäßig die Preise und wechseln dementsprechend die Anbieter und das, obwohl vor allem die Tarife der Grundversorger am teuersten sind.
Das Vergleichsportal Check24 hat ermittelt, dass seit dem Jahr 2007 die Grundversorger ihre Preise um satte 39 Prozent angehoben haben. Zahlte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden 2007 noch im Schnitt 993 Euro, so sind es heute satte 1.377 Euro. Alleine in den letzten zwölf Monaten seien die Grundversorgertarife um zwölf Prozent gestiegen.
Generell sind die wachsenden Kosten aber natürlich nicht nur ein Problem der Grundversorger, sondern aller Anbieter auf dem Markt. Die anderen Energieanbieter haben ihre Preise in den letzten Jahren um knapp 31 Prozent angehoben. Trotzdem lässt sich durch regelmäßiges Vergleichen und Wechseln einiges sparen!
Strom & Gas Strompreise, Strompreisentwicklung

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Das Unternehmen Flexstrom geriet bekanntlich in letzter Zeit immer wieder in die Schlagzeilen, da es offenbar Zahlungsprobleme und andere Konflikte gab. Nun haben die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) den beiden Tochterunternehmen Löwenzahn Energie und Optimal Grün den Netzzugang gesperrt, da diese angeblich die Netzgebühren gar nicht oder nur unregelmäßig bezahlt haben.
Flexstrom gerät auf diese Weise weiter in die Kritik und wehrt sich gleichzeitig gegen diese Maßnahme. Die Saldi bei den Stadtwerken seien ausgeglichen und es gebe teilweise sogar noch ein Guthaben in fünfstelliger Höhe. Die Vorwürfe der WDW seien haltlos und die Kündigung absolut unbegründet, weshalb man ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur anstrengen wolle.
Bis sich beide Parteien geeinigt haben, rutschen die betroffenen Kunden in die Grundversorgung und müssen damit die Stromkosten an die Stadtwerke entrichten und das auch, wenn sie bereits in Vorkasse gegangen sind.
Strom & Gas Flexstrom, Stromanbieter