Wer von einem Versicherungsvertreter zu einem Produkt informiert wird, darf nicht automatisch damit rechnen, dass dieser ihn auch auf Nachteile hinweist. Versicherungsvertreter sind keine Berater! Das urteilte das Oberlandesgericht Celle.
In dem Fall ging es um einen Familienvater, der bei der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung nicht vom Versicherungsvertreter darauf hingewiesen wurde, dass für seine Familie beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung höhere Beiträge entstehen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Frau noch gesetzlich versichert. Als sie dann schwanger wurde, wechselte sie auch in die private Krankenversicherung. Für die beiden Kinder und auch die Ehefrau stiegen die Beiträge. Da der Mann dies nicht wusste, verlangte er von der Versicherung Schadenersatz.
Doch das Gericht urteilte nicht zu seinen Gunsten. Solche Informationen müsse sich jeder selbst beschaffen. Man könne bei einem Versicherungsvertreter nicht automatisch von einer unabhängigen Beratung ausgehen. Wer wirklich keine Ahnung hat muss zusätzlich stets einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsberater aufsuchen…
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Vor 20 Jahren fiel die Mauer, ein Jahr später waren wir Deutschen wieder ein Volk. Mit dem Fall des Systems wurden viele verstaatlichte Betriebe privatisiert und auch für das Versicherungssystem der DDR musste ein Platz gefunden werden. So wurde es 1990 zur Deutschen Versicherung AG und acht Jahre später zur Allianz Sachgruppe Deutschland fusioniert.
Das Besondere daran: Die Ost-Versicherungsnehmer hatten einen klaren Vorteil, denn ihre Verträge blieben weitestgehend bestehen und diese beinhalteten viel mehr Leistungen als die im Westen. Darin waren die Haushaltsversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Unfall- und Lebensversicherung enthalten.
Noch heute kann man die Hausratsversicherung der DDR in den neuen Bundesländern und in West-Berlin unter dem Namen EHV erhalten. Diese erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, da sie immer noch mehr Leistungen als vergleichbare Angebote in den alten Bundesländern beinhaltet. So schließt sie zum Beispiel auch einen Teil der Elementarversicherung mit ein, womit man z.B. gegen Hochwasser versichert ist. Die Allianz berät aktuell aufgrund der großen Nachfrage das Angebot auf ganz Deutschland auszuweiten…
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Bei allen Versicherungen muss man beim Abschluss vorsichtig sein und die tatsächlich abgedeckten Leistungen genau unter die Lupe nehmen. Doch immer wieder erleben wir, dass gerade bei der Hausratsversicherung viele Menschen hereinfallen und dann trotz Versicherung im Schadensfall zahlen müssen. Daher noch einmal an dieser Stelle unser Hinweis: Beim Abschluss einer Hausratsversicherung unbedingt auf den abgesicherten Umfang achten!
Nehmen wir zum Beispiel mal das Thema Feuer. In vielen Hausratsversicherungen umfasst das Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder sogar Absturz eines Luftfahrzeuges.
Doch schaut man sich die Klausel Brand genauer an, erkennt man, dass die Versicherung in diesem Fall meist nur zahlt, wenn sich das Feuer von selbst ausbreitet und das ist ein dehnbarer Begriff. Eine offene Flamme, die man vielleicht aus Versehen selbst verursacht, ist nicht von der Versicherung abgedeckt!
Blitzschlag und Überspannungsschäden müssen meist über eine besondere Vereinbarung mit eingeschlossen werden.
Zudem unbedingt darauf achten, dass auch Folgeschäden, z.B. durch Löschwasser, enthalten sind. Also, Augen auf!
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Nach einer aktuellen Umfrage werden knapp die Hälfte aller jungen Männer und fast ein Drittel aller Frauen im Laufe ihre weiteren Lebens berufsunfähig. Zahlen, die angesichts der schweren wirtschaftlichen Lage, den hohen Anforderungen und dem immer größer werdenden Druck noch weiter in die Höhe schießen werden.
Grund genug für alle eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn in vielen Fällen kann man im Falle von Erwerbsunfähigkeit nur mit wenig oder gar keiner Hilfe aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen.
Bis zum Ende diesen Jahres lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für frisch gebackene Hochschulabsolventen, denn diese bekommen bis Ende 2009 besonders günstige Konditionen. Grund dafür ist das junge Alter und die dementsprechend gute Gesundheit.
Wer nach dem Abschluss jetzt groß durchstarten möchte, sollte sich eben auch angemessen absichern! Das beste Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie im Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich berechnen.
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