Minijob: Fast alle mit zu geringem Lohn

20. Januar 2012
cc by flickr/ FlubbelEmpire

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Die soziale Schieflage in Deutschland bekommen immer mehr Menschen zu spüren. So hat die Hans-Böckler-Stiftung in neuen Studien gezeigt, dass ganze neun von zehn Minijobber Niedriglöhne beziehen. Vor allem Frauen und Hartz-IV-Empfänger geraten immer mehr in die Niedriglohnfalle.

In Deutschland verdienen 1,2 Millionen Menschen weniger als 5 Euro die Stunde. Davon befinden sich laut der Hans-Böckler-Stiftung ganze 58 Prozent in Minijobs! Besonders schlecht bezahlt werden Arbeitnehmer, die neben dem Minijob noch Hartz IV beziehen. Gleichzeitig weist die Stiftung auch darauf hin, dass Minijobber sich nicht mit solchen Hungerlöhnen abspeisen lassen müssen.

Grundsätzlich stehe Minijobbern der gleiche gesetzliche Tariflohn zu wie anderen Arbeitnehmern. Gibt es in der Sparte keinen Tariflohn, so könne man sich im Internet über die branchenüblichen Gehälter informieren. Gleiches gilt auch für den Tariflohn. Liegt der Lohn ein Drittel unter dem Tariflohn, sei er sittenwidrig und der Arbeitgeber könne verklagt werden. Vor dem Annehmen eines Minijobs sollte man sich zudem genau über die eigenen Rechte bei der Minijob-Zentrale informieren. Tja, wenn dies alles immer so einfach wäre… Sind hier nicht vor allem die Unternehmer in die Pflicht zu nehmen?

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Zu hohe Steuererstattung: Verjährungsfrist für das Finanzamt

19. Januar 2012
cc by flickr/ faungg

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Sollte man das Glück haben, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, dann ist dies sicherlich für jeden ein Grund zur Freude. Hat der Fiskus jedoch einen Fehler gemacht und verlangt das Geld irgendwann zurück, kann dies die Stimmung schnell trüben. Der Bundesfinanzhof entschied vor kurzem, dass sich das Finanzamt dafür nicht zu lange Zeit lassen darf. Nach fünf Jahren verjährt der Anspruch, eine zu hohe Steuererstattung zurückzufordern.

In dem konkreten Fall ging es um einen Steuerpflichtigen, der vom Finanzamt eine sehr hohe Summe zurückbekommen hatte, da der zehnfache Betrag der abgeführten Lohnsteuer angerechnet wurde. Diesen Fehler bemerkte das Finanzamt über fünf Jahre später und verlangte nun von dem Steuerzahler, den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen. Dieser weigerte sich und der Fall landete vor Gericht.

Der Bundesfinanzhof entschied im Oktober letzten Jahres, dass nach einer Frist von fünf Jahren Lohnsteuer, die zu viel erstattet wurde, nicht mehr zurückgefordert werden kann. Die Verjährungsfrist solle dafür sorgen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt Rechtssicherheit über die Zahlungen eintrete.

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BGH: Deutsche Bahn muss für Unfälle auf Bahnhöfen haften

18. Januar 2012
cc by flickr/ Rauchbier

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Besonders jetzt im Winter wird man immer wieder darauf hingewiesen, dass Hausbesitzer, die ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen haftbar gemacht werden können. Doch was, wenn man auf einem glatten Bahnsteig ausrutscht? Hier hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil gefällt: Verletzen sich Bahnreisende auf dem Bahnhofsgelände, dann können sie in Zukunft Schadenersatz von der Deutschen Bahn fordern.

Damit hat der BGH eindeutig die Rechte der Kunden gestärkt. Das Unternehmen müsse nicht nur dafür sorgen, dass die Züge sicher seien, sondern dass Reisende diese auch sicher erreichen und wieder verlassen könnten. Konkret ging es um eine Frau, die sich auf einem spiegelglatten Bahnsteig das Handgelenk gebrochen hatte. Die Richter gaben ihr am Ende Recht, womit sie Anspruch auf Schadenersatz hat.

Bisher war es nämlich gar nicht so einfach die Bahn für solche Fälle in die Pflicht zu nehmen, denn wie viele andere Konzerne auch, ist die Deutsche Bahn inzwischen in zahlreiche Unternehmenssparten aufgeteilt. Forderte man von der Gesellschaft, die die Bahnhöfe betreibt, Schadenersatz, verwies diese darauf, dass die Streu- und Räumpflicht auf ein anderes Unternehmen übertragen wurde. Die Richter des BGH betonten jedoch, dass hierbei die Unternehmensstruktur keine Rolle spiele. Diese Entscheidung könnte sich eventuell auch auf andere Bereiche wie zum Beispiel Flughäfen übertragen.

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Falschgeld: Geringste Anzahl an Blüten seit Euro-Einführung

17. Januar 2012
cc by flickr/ Images_of_Money

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So manch einer von uns hat wohl schon einmal einen gefälschten Euro-Schein in Händen gehalten ohne es überhaupt zu wissen. Wobei die Wahrscheinlichkeit dafür im vergangenen Jahr so gering war wie noch nie seit Einführung des Euro. Dies meldete die Bundesbank in Frankfurt.

Im vergangenen Jahr sei die Anzahl der registrierten Euro-Blüten um gut ein Drittel zurückgegangen. Wurden 2010 noch gut 60.000 falsche Scheine und ein dadurch verursachter Schaden von 3,4 Millionen Euro vermerkt, so registrierte man 2011 „nur noch“ 39.000 Blüten. Diese sorgten für einen Schaden von 2,1 Millionen Euro.

Dies bedeute den niedrigsten Stand seit Einführung der europäischen Währung. Zudem betonte man, dass Europa in Sachen Falschgeld im europäischen Vergleich sehr gut abschneide. In Deutschland kämen aktuell auf 10.000 Einwohner im Schnitt fünf Blüten. Im Euro-Raum seien es 18 falsche Geldscheine auf die selbe Anzahl von Bürgern. Gründe für den deutlichen Rückgang, wie vielleicht das vermehrte bargeldlose Zahlen, wurden leider nicht genannt.

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Abhebe-Gebühren an Fremdautomaten: Streit geht weiter

16. Januar 2012
cc by flickr/ rs-foto

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Es scheint sich fast schon zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Immer wieder wurden die hohen Abhebe-Gebühren an Fremdautomaten von Kunden und Verbraucherschützern kritisiert. Nicht selten zahlten Kunden, wenn sie Geld an Automaten abhoben, die nicht zum eigenen Banknetz gehörten, Gebühren von zehn Euro oder mehr.

Vor gut einem Jahr wurden dann neue Transparenzregeln eingeführt. Seitdem müssen Banken die Abhebe-Gebühr direkt am Automaten anzeigen. Zudem haben die privaten Banken eine Obergrenze von maximal 1,95 Euro eingeführt, an die sie sich auch in der Regel halten. Die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken senkten die Gebühren jedoch nicht wirklich.

Seitdem kritisieren Verbraucherschützer, dass deren Gebühren immer noch zu hoch seien. Dieser Kritik schließen sich nun auch die privaten Banken an, denn die Sparkassen rieten diesen vor kurzem, selbst ein Netz kostenlos nutzbarer Geräte für die Kunden bereit zu stellen. Hier ist das letzte Wort also noch lange nicht gesprochen, vor allem da das Kartellamt bereits angekündigt hat sich einzumischen. Schon bald will man über mögliche Maßnahmen aufgrund der hohen Unterschiede zwischen den Anbietern informieren.

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