Vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Vorschrift gekippt, nach der ein Arbeitszimmer nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden konnte, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit einnehme. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 muss nun der Gesetzgeber eine neue Regelung beschließen.
In diesem Zusammenhang werden nun Stimmen laut, die eine einheitliche Pauschale für das Arbeitszimmer fordern. So schlug das Land Baden-Württemberg dieses vereinfachte Verfahren Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor.
Gedacht sind pauschal 960 Euro. Diese entsprächen den durchschnittlichen Kosten, die bei der bisherigen Abrechnung von Einzelnachweisen anfielen und sollen dann zum Einsatz kommen, wenn die Voraussetzungen zur Anrechnung gegeben sind. Computer oder ähnliche Gegenstände sollen jedoch weiterhin separat abgerechnet werden können.
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Die Stiftung Warentest weist in diesen Tagen auf mehrere Urteile des Bundesfinanzhofes hin und betont, dass Berufstätige ihre Reisekosten und auch die Kosten für eine Zweitwohnung zur beruflichen Nutzung von der Steuer absetzen können.
Der Bundesfinanzhof hat das bisherige Abzugsverfahren bei Dienstreisen für unzulässig erklärt. Das heißt für Berufstätige konkret, dass sie, wenn sie eine Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verknüpfen, die Kosten einfach auseinander rechnen dürfen und den geschäftlichen Teil der Reise steuerlich geltend machen können.
Auch, wer eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen nutzt, kann steuerlich profitieren. Fahrt- und Mietkosten kann man hier geltend machen, wenn man die Wohnung nur für berufliche Zwecke nutzt. Hierzu muss man nachweisen, dass der zweite Haushalt einen Sinn für das Geschäft macht, dass man zum Beispiel schneller bei der Arbeit ist. Zudem muss belegt werden, dass man seinen eigenen Lebensmittelpunkt immer noch an seinem Erstwohnsitz hat.
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Etliche Studenten in Deutschland wären ohne einen Studienkredit aufgeschmissen. Doch auch hier kann man am Ende in die Zinsenfalle tappen. Generell unterscheidet man in Deutschland zwischen drei Typen von Krediten: ein Darlehen für die Finanzierung des Lebensunterhalts, eines für die Studiengebühren und eines für das Examen.
Die Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift „Finanztest“ etliche Studentenkredit-Angebote miteinander verglichen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zinsen der Banken auch auf diesem Gebiet stark variieren. So zahle ein Student bei einem Kredit von monatlich 300 Euro am Ende bei einer günstigen Bank ganze 3.400 Euro weniger als bei der teuersten.
Aktuell sei die Staatsbank KfW mit einem Effektivzins von 3,72% die günstigste Bank, die Deutsche Bank mit 7,73% die teuerste. Daher raten die Experten vor dem Abschluss eines Studentenkredits genau die Konditionen miteinander zu vergleichen.
Dabei solle man vor allem bedenken, dass es auch Zinssätze gibt, die sich während der gesamten Studiendauer verändern können. So sei zum Beispiel der aktuell günstige Zinssatz der KfW nicht fest und könne einem am Ende trotzdem teuer kommen. In vielen Fällen fährt man mit einem Festzinsdarlehen besser.
Vor allem regionale Institute bieten laut Finanztest Darlehen für Studenten an. Zur Begleichung der Studiengebühren findet man die meisten Angebote bei den Landesförderbanken der Bundesländer. Zur Finanzierung des Examens erhält man bei manchen Studentenwerken zinslose Examenskredite. Informieren lohnt sich also!
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Momentan ist wenigstens ein kleiner Lichtschein am Horizont bei den Tagesgeldzinsen zu erkennen. Ein paar wenige Banken haben in den letzten Wochen ihre Zinsen ein wenig angehoben. Darunter auch die Bank of Scotland, die Mitte Juli von 2,00 % auf 2,10% p.a. hochging.
Nun, knapp einen Monat, später, wurden die Konditionen auf das Tagesgeldkonto noch einmal verbessert: Seit letztem Donnerstag, den 12.8., gibt es bei der Bank of Scotland 2,20% Zinsen. Damit gehört das Konto zu den besten seiner Art in Deutschland.
Zudem gibt es hier keine frühe Zinsstaffelung wie bei anderen Banken. Die 2,20% gelten für die gesamte Einlage. Erst ab einem Kapital von 500.000 Euro muss man mit einem veränderten Zins rechnen.
Eröffnet man ein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland erhält man ein Startguthaben von inzwischen 30 Euro. Auch dieses Angebot wurde verlängert und zwar bis zum 30.9.2010. Aktuell wirklich kein schlechtes Angebot!
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Laut Plänen der EU soll spätestens bis zum Jahr 2013 das Banksystem europaweit vereinheitlicht werden. Dies würde bedeuten, dass unsere alten Kontonummern durch die bisher schon im Umlauf befindlichen IBAN ersetzt werden, hinzu kommen dann noch elfstellige Bankleitzahlen, die sogenannten BIC.
Allen Mitgliedsstaaten in der EU scheint dieser Schritt nicht weiter etwas auszumachen, nur wir Deutschen hängen wohl sehr an unseren bisherigen Kontonummern. Bundesfinanzminister Schäuble hat in Brüssel Widerspruch eingelegt. Er möchte, dass wir unsere Kontonummern behalten und dann ein Computersystem in der Bank die sechsstelligen Kontonummern in das europäische System umwandelt.
Die Umstellung würde die Bürger überfordern und bei so langen Zahlen könnten sich leichter Fehler einschleichen. Der Bankenverband auf der anderen Seite wundert sich über die Ablehnung:
Die IBAN setze sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Hinzu käme nur noch das Länderkürzel DE und eine zweistellige Kontrollziffer. Die Umstellung sei also nur minimal, die Sicherheit würde durch die langen Zahlen jedoch erhöht. Zudem werde der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinfacht.
Am Ende werden wir uns wohl bis spätestens 2013 auf ein neues Nummernsytsem einstellen müssen…
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