Änderungen bei Riester-Rente 2012
2012 ändert sich, wie wir bereits berichtet haben, in Sachen Steuern einiges. Auch Riester-Sparer müssen sich auf ein paar Neuerungen einstellen. Dazu gehören der Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro und auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters hat Auswirkungen auf die Riester-Rente.
Ab dem kommenden Jahr müssen alle Riester-Sparer einen Pflicht-Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Zu spüren bekommen dies vor allem die Ehepartner, die über den anderen mittelbar zulagenberechtigt sind. In den meisten Fällen sind dies nicht berufstätige Ehepartner. Diese müssen ab 2012 nun den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, damit sie die staatlichen Zulagen bekommen, was vorher nicht der Fall war.
Ab dem kommenden Jahr wird das Renteneintrittsalters zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass man auch erst seine Riester-Rente samt den staatlichen Zulagen zwei Jahre später bekommt, sprich nicht mehr ab dem 60., sondern nun ab dem 62. Lebensjahr. Wer früher an sein Geld will, muss auf die staatlichen Zulagen verzichten. Dies gilt aber natürlich nur für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden.







