Änderungen bei Riester-Rente 2012

22. Dezember 2011
cc by flickr/ Michel Brouwers

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2012 ändert sich, wie wir bereits berichtet haben, in Sachen Steuern einiges. Auch Riester-Sparer müssen sich auf ein paar Neuerungen einstellen. Dazu gehören der Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro und auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters hat Auswirkungen auf die Riester-Rente.

Ab dem kommenden Jahr müssen alle Riester-Sparer einen Pflicht-Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Zu spüren bekommen dies vor allem die Ehepartner, die über den anderen mittelbar zulagenberechtigt sind. In den meisten Fällen sind dies nicht berufstätige Ehepartner. Diese müssen ab 2012 nun den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, damit sie die staatlichen Zulagen bekommen, was vorher nicht der Fall war.

Ab dem kommenden Jahr wird das Renteneintrittsalters zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass man auch erst seine Riester-Rente samt den staatlichen Zulagen zwei Jahre später bekommt, sprich nicht mehr ab dem 60., sondern nun ab dem 62. Lebensjahr. Wer früher an sein Geld will, muss auf die staatlichen Zulagen verzichten. Dies gilt aber natürlich nur für Verträge, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden.

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Prozesskosten doch nicht von der Steuer absetzbar!

21. Dezember 2011
cc by wikimedia/ Oliver Raupach

cc by wikimedia/ Oliver Raupach

Im Mai hatten sich viele Steuerzahler wohl zu früh gefreut. Wie berichtet, hatte der Bundesfinanzhof im Mai in einem Urteil beschlossen, dass Kosten für Zivilprozesse in Zukunft von der Steuer absetzbar seien. Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich. Doch die Regierung hat dem vorerst durch einen Nichtanwendungsbescheid einen Riegel vorgeschoben.

Wenn alle ihre Prozesskosten von der Steuer hätten absetzen dürfen, wären dem Staat erhebliche Summen an Steuern entgangen. Offenbar ist dies dem Fiskus zu teuer geworden. Die Notbremse der schwarz-gelben Koalition ist jedoch nur als vorläufig zu werten, denn eine gesetzliche Neuregelung steht wohl bevor.

Laut des Bundesfinanzhofs hätte man nur Prozesskosten steuerlich geltend machen können, deren Verfolgung nachweislich Aussichten auf Erfolg gehabt hat. Das Bundesfinanzministerium betont, dass man solche Umstände nicht zuverlässig prüfen könnte und dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre.

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Tarifvergleich im Internet: Auf mehrere Portale setzen

20. Dezember 2011
cc by flickr/ Bibliothek der Fachhochschule Hannover

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Auch in diesem Jahr sind die Preise für Strom und Gas weiter gestiegen und ein Ende ist hier leider nicht in Sicht. Das regelmäßige Vergleichen von Preisen und ein entsprechender Anbieterwechsel sind daher sehr sinnvoll. Inzwischen tummeln sich im Netz jedoch etliche Vergleichsportale und so manch einem wird dabei sicherlich bereits aufgefallen sein, dass sie nicht immer die gleichen Angebote im Programm haben.

Um auch wirklich den günstigsten Preis für sich zu finden, sollte man bei der Suche nach einem neuen Anbieter zwei bis drei große Portale miteinander vergleichen. Häufig kann das günstigste Angebot beim einen Portal durch das bei einem anderem sogar noch unterboten werden.

Generell ist es wichtig, beim Vergleich seine genaue Postleitzahl anzugeben, da die Tarife auch in den Regionen variieren. Auf Tarife mit Kaution oder Vorkasse sollte man ebenfalls generell lieber verzichten. Hat man sich für ein Angebot entschieden, ist ein kurzer Blick auf die Website des Anbieters empfehlenswert um genauere Informationen zu erhalten. Für den Preisvergleich sollte man sich also ein bisschen Zeit nehmen.

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Entfernungspauschale: Berechnung wird 2012 einfacher

19. Dezember 2011
cc by flickr/ Last Hero

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Alle Selbstständigen und Arbeitnehmer, die regelmäßig von ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz fahren und wieder zurück, dürfen die Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. Das Ganze ist den meisten wohl besser bekannt als Pendlerpauschale. Bisher war die Berechnung bzw. der Nachweis dafür ziemlich umständlich. Dies soll sich ab 2012 ändern, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt.

Ab diesem Steuerjahr müssen keine langwierigen Aufzeichnungen für die Entfernungspauschale mehr geführt werden. Dies betrifft vor allem all jene, die abwechselnd mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln. Hier muss ab dem 1. Januar 2012 kein Nachweis mehr erbracht werden.

Dies bedeutet konkret, dass die tageweise Vergleichsrechnung zwischen der Entfernungspauschale und den Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel wegfällt. Stattdessen muss man nur noch eine Vergleichsrechnung machen, die sich auf das Jahr bezieht. Der genaue Nachweis ist nur noch dann nötig, wenn die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel die Höhe der Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr übersteigen.

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Entwicklung der Bauzinsen in 2012

19. Dezember 2011

Eigenheim

Eigenheim - flickr/seier+seier

Bei der Entwicklung der Bauzinsen für das Jahr 2012 gehen die meisten Experten davon aus, dass sich die Zinsen weiter nach unten entwickeln. Der Grund dafür sei zum einen die Schuldenkrise in Europa und zum anderen die Abschwächung der Konjunktur.
Da der Leitzins der EZB Bank noch Potenzial nach unten hat, sei der Abwärtstrend bei den Bauzinsen noch nicht ausgeschöpft. Es wird davon ausgegangen, dass es 2012 eine weitere Senkung bei den Leitzinsen geben wird.

Da sich die Bauzinsen 2011 schon auf sehr niedrigem Niveau befunden haben, ist davon auszugehen, dass es nur eine äußerst geringe Korrektur nach unten geben wird.
Wer vor hat 2012 ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu erwerben, sollte dies mit einer Zinsfestschreibung auf lange Jahre tun, da es weiterhin wahrscheinlich ist, dass die Bauzinsen in Zukunft wieder steigen könnten. Eine lange Zinsfestschreibung, sorgt dabei für eine Planungssicherheit und für günstige Zinsen auf längere Sicht.

Wer über eine Baufinanzierung nachdenkt, sollte möglichst schnell handeln, da die Konditionen auf dem Markt zurzeit sehr gut sind. Absolut empfehlenswert ist es bei der Finanzierung auch Sondertilgungen zu vereinbaren. In vielen Fällen werden diese sogar von den Banken kostenlos ermöglicht. Dadurch besteht die Möglichkeit sein Darlehen schon vorzeitig abzulösen.

Durch den zurzeit sehr niedrigen Leitzins der EZB Bank, erwarten Experten auch 2012 bei den Bauzinsen einen historischen Tiefststand. Davon werden nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute profitieren, die Vorhaben in die eigenen Wände zu investieren.
Die Einsparungen, die man durch die geringen Zinskosten erhält, sollte man dabei verstärkt in einen höheren Eingangstilgungssatz stecken, dadurch würden die Zinskosten deutlich verkürzt und der Weg zur Schuldenfreiheit wäre nicht so lang.

Aber auch ein verschärfter Wettbewerb bei den Kreditgesellschaften sorgt für attraktive Konditionen bei den Bauzinsen. Denn durch die höheren Auflagen bei den Eigenkapitalregelungen sind die Institute gezwungen stärker auf den Bereich der Baufinanzierung zu setzen. Um einen Überblick über die Zinskonditionen zu behalten, empfehlen wir die Nutzung vom einem der kostenlosen Darlehensrechner, die von verschiedenen Anbietern im Netz zu finden sind.

Baufinanzierung, Zinsen , , ,