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Bereits seit einigen Monaten gibt es das sogenannte P-Konto, das den gesetzlichen Grundfreibetrag vor drohenden Pfändungen schützt. Bisher bestand jedoch für die meisten Schuldner keine Notwendigkeit ein solches P-Konto abzuschließen, da sie bis zum Grundfreibetrag Pfändungsschutz genossen. Ab dem 1. Januar 2012 wird diese Regelung aufgehoben!
Das bedeutet im Klartext, wer in diesem Jahr kein P-Konto mehr abschließt, der könnte im kommenden Jahr seinen Pfändungsschutz verlieren. Bei einem normalen Girokonto dürfen ab 1.1.2012 nämlich auch Arbeitslosengeld II oder Kindergeld ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags gepfändet werden.
Wer im neuen Jahr also nicht ohne Geld dastehen möchte, der sollte unbedingt in den letzten Tagen dieses Jahres ein P-Konto abschließen. In der Regel kann man sein bisher bestehendes Girokonto einfach in eines umwandeln lassen, was nur wenige Tage dauert. Wer einen höheren Betrag von der Pfändung freistellen lassen möchte, der muss eine entsprechende Bescheinigung zum Beispiel beim Sozialgericht beantragen.
Seit längerem kämpfen Verbraucherschützer zudem gegen die teilweise hohen Gebühren, die einige Banken für das P-Konto verlangen. Dazu gibt es auch bereits ein entsprechendes Urteil. Von wem die Bank unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangt, der sollte sich an die Verbraucherzentrale oder eine andere entsprechende Organisation wenden.
Finanzen Banken, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Urteil

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Wir können an dieser Stelle immer wieder von neuen Maschen berichten, die sich dreiste Betrüger einfallen lassen um an wichtige persönliche Daten wie die Kontoverbindung zu kommen. So warnt aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor solchen Methoden, die momentan noch Unbekannte am Telefon versuchen.
Aktuell rufen diese Betrüger bei Leuten an und geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentralen aus. Am Telefon bieten sie einem dann Hilfe an, was natürlich auch eine Kleinigkeit kostet. Dafür soll man dann aber zum Beispiel in angebliche Sperrlisten eingetragen werden, die einen vor lästigen Werbeanrufen bewahren sollen. Dafür soll man doch seine persönlichen Daten und seine Kontoverbindung nennen.
Die echten Verbraucherschützer betonen, dass solche Anrufer Mitarbeiter von Verbraucherzentralen nicht machen würden. Zudem sollte man niemals am Telefon persönliche Daten preisgeben. Wer bereist solch einen Anruf erhalten hat und auch seine Kontonummer genannt hat, der kann sich das bereits abgebuchte Geld der Betrüger von seiner Bank zurückbuchen lassen.
Finanzen Betrug, Sicherheit, Verbraucherschützer

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Eigentlich haben mittlerweile ganze acht Oberlandesgerichte erklärt, dass Bearbeitungsgebühren für Kredite in Banken nicht zulässig sind. Dies hält laut einer aktuellen Meldung der Zeitschrift „Finanztest“ die Banken jedoch nach wie vor nicht davon ab, sie von den Kunden zu verlangen. Jedes Jahr werden in Deutschland Kredite in Milliardenhöhe vergeben. Für die Banken ist dies ein lohnendes Geschäft, denn sie verdienen satt daran.
So erklärten Richter bereits mehrfach, dass die Bearbeitung eines Kredits im Sinne der Bank und kein Dienst für den Kunden sei. Daher dürfe man keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen. Im kommenden Jahr wird der Bundesgerichtshof hier hoffentlich ein Machtwort sprechen, bis dahin werden einige Banken wohl so weitermachen wie bisher.
Als Kunde kann man jedoch auch selbst aktiv werden. Wer in den vergangenen drei Jahren einen Kredit abgeschlossen hat, der sollte seine Unterlagen prüfen. Wurde dabei eine Bearbeitungsgebühr verlangt, kann man diese durch einen einfachen Brief (Einschreiben mit Rückschein!) von der Bank zurückfordern. Wer 2008 einen Kredit abgeschlossen hat, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden, denn ab dem 1. Januar 2012 ist der Anspruch hierfür verjährt! Zudem raten Verbraucherschützer dazu, sich nicht gleich von der Bank abwimmeln zu lassen, sondern auf dem eigenen Recht zu bestehen und seine Ansprüche weiterhin geltend zu machen.
Banken Bearbeitungsgebühr, Beratung, Kredite, Urteil

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Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt in Deutschland die Unterhaltsansprüche für Kinder und Ex-Partner nach einer Scheidung. Im Jahr 2010 wurden die Unterhaltszahlungen für Kinder das letzte Mal angehoben. Die stiegen im Schnitt um 13 Prozent. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das für die Tabelle verantwortlich ist, teilte nun mit, dass sich im kommenden Jahr die Werte nicht ändern werden.
2012 bleibt die Düsseldorfer Tabelle also unverändert. Die Verantwortlichen begründeten dies damit, dass es weder steuerliche noch gesetzliche Änderungen gebe, die eine entsprechende Anpassung erforderlich machten.
Die Selbstbehaltsbeträge und Beiträge für den Unterhalt, die in diesem Jahr gültig waren, bleiben dies also auch vorerst in Zukunft. Hier kann man die aktuelle Tabelle übrigens einsehen sowie auch die Änderungen, die 2010 eingeführt wurden.
Finanzen Düsseldorfer Tabelle, Scheidung, Unterhalt

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Es ist das bisher größte Insolvenzverfahren der deutschen Geschichte. Um die 700.000 ehemalige Kunden des Energieversorgers Teldafax werden ihre bereits geleisteten Vorauszahlungen und Ähnliches nach der Pleite des Unternehmens wohl nie wieder sehen oder nur einen kleinen Bruchteil davon in ein paar Jahren. Nun steht aber zum Jahreswechsel auch noch die Endabrechnung ins Haus.
Hier könnte man doch meinen, dass wenigstens dieser Betrag mit der bereits geleisteten Zahlung der Kunden verrechnet wird. Dies ist aber nicht der Fall! So haben etliche ehemalige Teldafax-Kunden in diesen Tagen Post von dem Inkasso-Unternehmen Creditreform bekommen. Dabei dreht es sich jedoch nicht um die Ansprüche der Kunden an Teldafax, sondern sie sollen auch noch einen entsprechenden Betrag der Schlussrechnung für Strom oder Gas nachzahlen!
Medienberichten zufolge ist der Grund dafür, dass es sich bei Teldafax offiziell nicht um ein einzelnes Unternehmen handelt, sondern es aufgeteilt ist in sieben eigenständige Firmen. Stromverträge wurden zum Beispiel mit der Teldafax Energy GmbH abgeschlossen und Gasverträge mit der Teldafax Marketing GmbH. Die Forderungen von beiden wurden an die Teldafax Services GmbH abgetreten, die sich offiziell um die Zahlungsabwicklung kümmerte. Das Guthaben ist jedoch bei den eigentlichen Vertragspartnern verblieben.
Verbraucherschützer raten, dass sich Kunden, die solche Forderungen erhalten haben, von Fachleuten wie den Verbraucherzentralen beraten lassen. Man sollte auf jeden Fall die genauen Umstände prüfen und nicht pauschal noch mehr zahlen. Ist die Teldafax Services GmbH nicht als Vertragspartner genannt, könne man die Forderung zunächst mit dieser Begründung zurückweisen. Zudem sollte man natürlich prüfen, ob die Rechnung auch wirklich korrekt ist.
Strom & Gas Insolvenz, Rechnung, TelDaFax