Urteil: Abschlussgebühren bei Bausparverträgen rechtens
Auch beim Unterschreiben von Bausparverträgen ist gutes Hinsehen und Informieren gefragt, denn nicht nur, dass das Zinssystem sehr kompliziert und ein wenig unübersichtlich geworden ist, die Banken verlangen auch gerne Abschlussgebühren. In diesem Zusammenhang klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkassen Schwäbisch Hall.
Letztere erhebt Abschlussgebühren von 1% der Bausparsumme. Für die Verbraucherschützer stehe dem jedoch keine konkrete Gegenleistung gegenüber. Der Bundesgerichtshof gab ihnen an diesem Dienstag jedoch nicht recht:
Man könne nicht erkennen, warum Bausparer mit den Abschlussgebühren benachteiligt würden. Die Abschlussgebühr diene zur Finanzierung von Werbung und das Gewinnen von neuen Kunden sei nicht nur im Interesse der Bank, sondern auch in dem der kollektiven Bausparergemeinschaft. Die Zuteilung der Bausparsumme sei ja schließlich nur durch neue Kunden möglich, die Einlagen in den Topf leisten.
Wir müssen also weiter mit den Abschlussgebühren leben. Die Verbraucherzentrale zeigte sich sehr enttäuscht von dem Urteil: Der intransparenten Entgelterhebung in Bausparverträgen sei exemplarisch leider kein rechtswirksamer Riegel vorgeschoben worden.



