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Artikel Tagged ‘Absetzbarkeit’

Entfernungspauschale: Arbeitsweg nur einmal am Tag absetzbar

22. Februar 2012
cc by flickr/ Smirne76

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Wohl jeder Steuerzahler weiß, dass er seinen täglichen Arbeitsweg als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Was passiert jedoch, wenn man den Weg mehrmals täglich fahren muss? Mit dieser Frage hat sich das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem am 21. Februar veröffentlichten Urteil befasst.

In dem konkreten Fall ging es um einen Musiker, der aufgrund seiner Tätigkeit mehrmals am Tag die Strecken zwischen seiner Wohnung und dem Theater fahren musste, da zwischen Proben und Aufführungen meist der Zeitraum so groß ist. Daher hatte er in seiner Steuererklärung als täglichen Arbeitsweg die doppelte Kilometeranzahl der eigentlichen Strecke angegeben, da er sie ja auch zweimal gefahren war. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur die einfache Entfernungspauschale und der Fall landete vor Gericht.

Die Richter gaben am Ende dem Finanzamt Recht. Die Entfernungspauschale gelte für den einfachen, normalen Arbeitsweg und könne nicht doppelt geltend gemacht werden. Die Richter sahen darin keine Ungleichbehandlung, die gegen die Verfassung verstoßen könnte. Das Urteil ist jedoch noch nichts rechtskräftig.

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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Nicht für Hochschullehrer und Richter

27. Januar 2012
cc by flickr/ Vicchi

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Seit dem Jahr 2010 kann das heimische Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Als Voraussetzung dafür gilt, dass man an seiner Arbeitsstelle keinen ordentlichen Platz zum Arbeiten zur Verfügung gestellt bekommt oder aber das heimische Arbeitszimmer den Mittelpunkt für die gesamte berufliche Tätigkeit bildet. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung mit zwei Urteilen eingeschränkt.

Demnach dürfen Hochschullehrer und Richter ihre Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nicht bei den Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abziehen. In den Augen der Richter würden beide Tätigkeiten nicht zuhause ausgeübt. Zudem können diese Berufsgruppen in der Regel ein Arbeitszimmer nutzen, das ihnen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Ein Richter verübe seine Tätigkeit an einem Gericht und ein Hochschullehrer müsse für Vorlesungen in die Universität. Ein häusliches Arbeitszimmer ist dafür pauschal nicht notwendig. Wie viel jeder von ihnen zuhause arbeitet, liegt in ihrem eigenen Ermessen, ist jedoch laut der Urteile steuerlich nicht relevant.

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Private Kreditkarte: Gebühren für berufliche Nutzung steuerlich absetzen

24. Januar 2012
cc by Flickr/alancleaver_2000

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Viele von uns benutzen für geschäftliche Dinge auch gerne mal die private Kreditkarte. Ein Geschäftsessen wäre zum Beispiel solch ein Fall. Dabei sollte man wissen, dass man den beruflich genutzten Anteil der privaten Kreditkarte auf die Gebühren anrechnen und diese dann von der Steuer absetzen kann. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Konkret bedeutet dies, dass man sich ausrechnet, wie hoch der Anteil ist, den man bei der privaten Kreditkarte für berufliche Zwecke aufwendet. Liegt dieser zum Beispiel bei 40 Prozent, so hat der Inhaber die Möglichkeit 40 Prozent der Jahresgebühr für die Kreditkarte als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Schon allein aus diesen Gründen ist es ratsam, den beruflich genutzten Anteil der Kreditkarte das Jahr über im Auge zu behalten. Ähnliches gilt laut den Experten übrigens auch für Transaktionskosten, die im beruflichen Rahmen anfallen.

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Umzug aus beruflichen Gründen: Doppelte Miete von Steuer absetzen

29. September 2011
cc by flickr/ steinhobelgruen

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Wenn man einen neuen Job oder einen neuen Posten in einer anderen Stadt bekommt, dann muss man selbst und seine Familie in der Regel umziehen. Dabei kommt es nicht selten dazu, dass die Miete der alten Wohnung mit der der neuen überlappt. Bei einem beruflich bedingten Umzug können Steuerzahler diese doppelte Belastung von der Steuer absetzen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

In dem konkreten Fall musste ein Arbeitnehmer berufsbedingt in eine neue Stadt umziehen. Die Familie kündigte die Wohnung. Er selbst zog sofort in eine neue in der Nähe seines neuen Arbeitsplatzes. Die Familie kam erst zwei Monate später komplett nach. Diese zwei Monate lang zahlte er also doppelt Miete. Die zusätzliche Miete wollte er als Werbungskosten steuerlich geltend machen, doch das Finanzamt erkannte dies nur teilweise an und berief sich dabei auf die „doppelte Haushaltsführung“.

Die Richter sahen dies jedoch anders und hoben diese Entscheidung des Finanzamts wieder auf. Während der Umzugsphase bei einem berufsbedingten Wohnungswechsel könne die zusätzliche Miete als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies beginne mit dem Zeitpunkt der Kündigung der alten Wohnung und ende mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Innerhalb dieser Zeit könne bis zum Umzug die Miete der neuen Wohnung steuerlich abgesetzt werden und danach die der bisherigen Wohnung.

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Kosten für Zivilprozess ab jetzt von Steuer absetzbar

21. Juli 2011
cc by flickr/ chaouki

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So manch eine Streiterei landet schneller als einem manchmal lieb ist vor Gericht. Solch ein Prozess kann ganz schön teuer werden und schnell in den Tausender-Bereich gehen. Wer hier keine Rechtsschutzversicherung hat, bleibt unter Umständen auf diesen Kosten sitzen, denn normalerweise trägt in Deutschland der Verlierer die Prozesskosten, ab und an werden sie auch unter Kläger und Beklagtem aufgeteilt.

Diese Kosten konnte man bisher nicht einmal von der Steuer absetzen. Nur in Ausnahmen war dies möglich. Dies ändert sich jedoch durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs ab sofort. Kosten für Zivilprozesse können von der Steuer abgesetzt werden, wenn man aufzeigen kann, dass bei dem Prozess Aussicht auf Erfolg bestanden habe.

Damit ändert der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtssprechung und entscheidet zu Gunsten der Steuerzahler. Das Absetzen von der Steuer ist dann möglich, wenn die Selbstbeteiligung für außergewöhnliche Belastungen überschritten wird. Diese richtet sich nach dem Jahreseinkommen.

Für so manch einen also eine gute Nachricht, vor allem da dies auch für Zivilprozesse der vergangenen Jahre gilt. Wer also in den letzten Jahren einen Prozess geführt hat, kann die Kosten immer noch absetzen. Dazu müsse man rückwirkend Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, so ein Sprecher des Bundesfinanzhofs.

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