Archiv

Artikel Tagged ‘Absetzbarkeit’

Hochwasserschäden sind steuerlich absetzbar

19. Januar 2011
cc by wikimedia/ Torsten Bätge

cc by wikimedia/ Torsten Bätge

So langsam beruhigt sich die Hochwasserlage in Deutschland. Für etliche Haushalte heißt dies nun aufräumen und die Schäden so gut es geht zu beseitigen. Gut, wenn man eine Versicherung hat, die für solche Schäden aufkommt. Für alle, die keine oder das Pech haben, in einem Risikogebiet zu leben, wo man nur schwer entsprechend versichert wird, gibt es wenigstens einen kleinen Trost:

Hochwasserschäden an Haus oder Wohnung können nämlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist aktuell die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Demnach sind Schadenskosten absetzbar, die nicht über die Versicherung abgedeckt sind, wie etwa Schäden durch Grundwasser.

Wer doch eine Versicherung hat, kann immerhin noch den Selbstbehalt steuerlich geltend machen oder die geleisteten Kosten von den tatsächlichen Kosten abziehen. Den jeweiligen Betrag trägt man dann am Ende in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein. Man muss jedoch damit rechnen, dass das Finanzamt zusätzlich eine zumutbare Belastung, je nach Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent, abzieht.

Steuern, Versicherung , ,

Beruflicher Anteil an Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar

15. Oktober 2010

Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr wichtig. Sie bewahrt einen vor hohen Kosten und den Folgen aus Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt sowohl für familien- und verkehrsrechtliche als auch für arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Doch nur den Teil der Prämie für arbeitsrechtliche Fragen kann man steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Bei Familien-Rechtsschutzverträgen beträgt dieser Anteil üblicherweise 35%. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass der Sachbearbeiter nur einen geringeren Teil anerkennt. Daher sollte man einen Blick in seinen Vertrag werfen. Darin wird der arbeitsrechtliche Anteil häufig extra aufgeführt. Ist dies nicht der Fall kann man seinen Versicherer anrufen und diesen erfragen.

Das Absetzen ist für Selbständige wichtig, aber auch für all jene, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro überschreiten. Dies kann zum Beispiel durch die Fahrtkosten zur Arbeit schnell der Fall sein. So profitiert man von der Regelung einen Teil der Rechtsschutzversicherung absetzen zu können.

Wenn Sie Ihre Rechtschutzversicherung testen wollen, empfehlen wir den kostenlosen Rechtschutzversicherung Vergleich.

Versicherung , ,