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Artikel Tagged ‘Abwrackprämie’

Autoindustrie soll sich nachträglich an der Abwrackprämie beteiligen

4. August 2010

Da ist sie wieder, die Abwrackprämie, zumindest in den Köpfen von manchen schwarz-gelben Politikern, denn diese forderten nun, dass die Autoindustrie sich nachträglich an den Kosten der Abwrackprämie beteiligen solle, da die Zwischenbilanz der Autobauer deutliche besser ausfiele als erwartet.

Die Industrie selbst ist natürlich strikt dagegen, denn man hätte sich zwar gut entwickelt, sei aber noch lange nicht aus dem Gröbsten heraus. Zudem sei die Abwrackprämie ein „Geschenk“ vom Staat gewesen, bei dem man nun im Nachhinein nicht einfach eine Beteiligung fordern könne.

Die rund fünf Milliarden Euro, die die Regierung im vergangenen Jahr für die Abwrackprämie bereit gestellt hat, seien in größten Teilen bereits durch die Mehrwertsteuer und die geringeren Belastungen im Sozialstaat wieder eingefahren.

Mal sehen, wie sich diese Diskussion weiterentwickelt, jedoch kann man wohl davon ausgehen, dass dies eine der typischen Sommerloch-Debatten ist…

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Nutzungsausfall bei Neuwagenkauf

15. April 2009

Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug zu einem Totalschaden, so steht dem Geschädigten nur für die Dauer der Wiederbeschaffung ein Anspruch Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein Neufahrzeug bestellt hatte, welches aber erst später geliefert wird (BGH VI ZR 211/08).

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Zehn Prozent weniger Prämie für Neuwagen

18. März 2009

autoversicherungAuch alternative Antriebe fahren ab 1. April deutlich gĂĽnstiger
Gute Zeiten für Neuwagenkäufer: Zu Abwrackprämie, Herstellerbonus und Händlerrabatten gibt es jetzt auch noch Nachlass bei der Kfz-Versicherung. Die ADAC Autoversicherung AG gewährt von 1. April bis 30. September 2009 zehn Prozent Rabatt auf die Versicherungsprämie von Neuwagen, Tageszulassungen und Jahreswagen. Der Nachlass gilt über die gesamte Versicherungszeit, für alle Tarife und für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und Gebrauchtwagenkasko.

Noch günstiger unterwegs mit der ADAC-AutoVersicherung sind Neuwagen mit alternativen Antrieben. Wer sich jetzt zum Beispiel einen Pkw mit Elektro- oder Gasantrieb (Erdgas oder Autogas), Hybridmotor oder ein Ethanolfahrzeug kauft, erhält in der Kaskoversicherung zusätzlich noch zehn Prozent Umweltrabatt. Diesen Nachlass auf die Prämie gibt es beim Club auch für Gebrauchtwagen. Wer die AutoVersicherung bis 30. September abschließt, bekommt auf Wunsch eine Preisgarantie bis 31. Dezember 2010. Das heißt, die ADAC-AutoVersicherung garantiert, dass es bis zu diesem Stichtag keine Regional- und Typklassenerhöhungen sowie keine Tarifanpassungen gibt.

Herzstück der ADAC-Tarife ist der bundesweite ADAC-Schadenservice. Dieser Service ist die konsequente Ergänzung der dem Mitglied vertrauten Hilfe durch die Gelben Engel im Pannenfall; die Teilnahme ist freiwillig. Im Kaskofall bekommt der Versicherte für die Dauer der Reparatur kostenfrei ein ADAC-Clubmobil als Ersatzwagen. Kostenfrei sind auch ein Hol- und Bringdienst und die komplette Reinigung des Fahrzeugs.

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Die Abwrackprämie als Finanzspritze fürs neue Auto

18. März 2009

Bonn – Autofahrer können sich freuen. Es gibt wieder die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer der Fahrt zur Arbeit und ĂĽber das Konjunkturpaket jetzt auch noch eine Abwrackprämie fĂĽr die alte Rostlaube. Wer jetzt den Fuhrpark erneuert, kassiert pro Pkw 2.500 €, wenn das Auto bei seiner Verschrottung schon mindestens neun Jahre alt ist. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts kommen gut 16 Mio. Autos fĂĽr diese Prämie infrage.
Anspruch auf die Prämie haben alle Besitzer eines mindestens neun Jahre alten Gebrauchtwagens, der seit mindestens einem Jahr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Beide Bedingungen müssen im Zeitpunkt der Verschrottung erfüllt sein. Der Halter muss sein Altfahrzeug zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 bei einem anerkannten Demontagebetrieb nach der Altfahrzeugverordnung verschrotten lassen und abmelden. Parallel muss er einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen und bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Die begünstigten Jahreswagen dürfen beim Kauf nicht älter als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler, -Hersteller oder eine Finanzierungsgesellschaft zugelassen sein.

Dabei können sich die potenziellen Käufer nicht unbegrenzt Zeit lassen, denn der Staat geht bei der Prämie nach dem Motto vor „So lange der Vorrat reicht“. Denn die Bundesregierung richtet einen Topf mit 1,5 Milliarden € ein, die Summe stellt die Obergrenze dar. Mehr soll es nicht geben. Damit werden die Prämien ausgezahlt und die Verwaltungskosten für das Verfahren beglichen. Lässt man diese Kosten außer Acht, würde das Geld rechnerisch für rund 600.000 Anträge reichen.

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main. Dort müssen mit Originaldokumenten sowohl die Verschrottung bei einem staatlich anerkannten Schrotthändler als auch die Zulassung des alten und neuen Wagens auf den eigenen Namen nachgewiesen werden.

Allerdings lässt sich der Behördengang sparen, indem der Händler mit den Formalien beauftragt wird, der das neue Auto liefern soll. Die 2.500 € werden dann direkt vom Endpreis des Neuwagens abgezogen. Dabei sollten Käufer darauf achten, dass sie zusätzlich zur Prämie mit dem Händler die von den Herstellern gewährten Rabatte aushandeln.

Begünstigt sind natürliche Privatpersonen, die einen Altwagen auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten und auf ihren Namen einen neuen kaufen. Die Prämie kann also nicht von Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden. Wer es genauer wissen möchte, kann die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Telefon-Hotline unter 06196/908470 nutzen.

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