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Artikel Tagged ‘Altersvorsorge’

Bei der Altersvorsorge darauf achten: Kapitalverzehr oder Kapitalerhalt

25. September 2009

Die Initiative “Altersvorsorge macht Schule” hat vor kurzem noch einmal mit Nachdruck darauf hingewiesen: Wer sich fĂĽr eine private Altersvorsorge entscheidet, sollte unbedingt auf die Auszahlungsform des Geldes achten.

Es gibt hierbei nämlich zwei Möglichkeiten mit gravierenden Unterschieden: Kapitalerhalt und Kapitalverzehr.

Kapitalverzehr bedeutet, dass das angesparte Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt wird, die dann nur so lange ausgezahlt wird, bis sie aufgebraucht ist. Entscheidet man sich fĂĽr eine Altersvorsorge ohne Kapitalverzehr, muss man also etwas mehr ansparen, damit es dann im Endeffekt auch ausreicht.

Beim Kapitalerhalt geht es hingegen um die Werterhaltung des eingezahlten Kapitalertrages. D.h. also, dass nur die Zinsen des angesparten Kapitals ausgezahlt werden. Dafür können Ansprüche aber vererbt werden. Hierbei sollte man sein Augenmerk vor allem auf den realen Kapitalerhalt legen, denn dieser ist entscheidend für die staatliche Riester-Förderung.

FĂĽr was man sich dann letztlich entscheidet ist jedem selbst ĂĽberlassen. Nur sollte man sich auf jeden Fall von Fachleuten beraten lassen!

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Riester-Rentner dĂĽrfen wieder auswandern…

23. September 2009

Und schon wieder eine Schlagzeile zur Riester-Rente. Und schon wieder funktioniert ein Teil des Systems nicht. Doch ein Punkt soll nun zum GlĂĽck verbessert werden.

Wussten Sie, dass Riester-Rentner bisher nicht die freie Wahl ihres Wohnsitzes und Arbeitsplatzes hatten? Genau so ist bzw. war es! Denn, wer seinen Wohnsitz im Alter in ein anderes Land der EU verlegen lieĂź, musste dem deutschen Staat die staatlichen Zulagen wieder zurĂĽckzahlen! Dies hat natĂĽrlich viele davon abgehalten ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen bzw. sie mussten evtl. auf lukrative Angebote verzichten.

Doch nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Regelung unzulässig ist. In Zukunft muss bei einem Umzug ins Ausland die Förderung nicht mehr zurückerstattet werden. Die Regierung hat versprochen die Änderungen so schnell wie möglich umzusetzen.

Interessant, dass Vater Staat da nicht selbst drauf gekommen ist, wahrscheinlich, weil dadurch in Zukunft Einnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen fehlen werden. In diesem Fall gehen ihnen die Einnahmen zurecht durch die Lappen!

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Weiter Kindergeld bekommen durch betriebliche Altersvorsorge

21. September 2009

Viele Auszubildende werden das Problem kennen: Man hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet und die Eltern bekommen auf einmal kein Kindergeld mehr, nur weil man ein paar Euro ĂĽber der Einkommensgrenze liegt. Und am besten soll man sich auch noch frĂĽhzeitig um die Altersvorsorge etc. kĂĽmmern.

Hier gibt es einen einfach Trick um das Kindergeld auch weiterhin zu bekommen und gleichzeitig sich schon früh um eine Altersvorsorge zu bemühen. Die Lösung heißt betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV.

Hierbei wird nämlich ein Teil des Brutto-Lohns für die Altersvorsorge verwendet, dadurch sinkt das Einkommen zwar, aber, wenn man es geschickt anstellt, rutscht man auch wieder unter die Einkommensgrenze von 7.680 Euro im Jahr, womit man wieder Anspruch auf Kindergeld hat!

Bis zu 2.592 Euro kann man im Jahr in eine bAV investieren. Einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen! Doch Achtung: Beim Kindergeld zählen neben der Ausbildungsvergütung auch andere vermögenswirksame Leistungen zum Gesamteinkommen!

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Altersvorsorge – Auszubildende unter 25 Jahre werden besonders gefördert

15. September 2009

Mit Beginn der Berufsausbildung haben junge Auszubildende zahlreiche Entscheidungen in finanzieller Hinsicht zu treffen. So z.B. bei welcher Bank oder Sparkasse lasse ich mein Girokonto führen, macht es Sinn einen VL-Vertrag zu besparen, bei welcher Krankenversicherung werde ich Mitglied, bekomme ich wirklich ab dem 16. Lebensjahr Wohnungsbauprämie? Fasst aberwitzig mutet es an, wenn dann noch einem jungen Menschen, der eben erst in die Arbeitswelt eintritt, die Frage nach der späteren Rente (etwa 40 Jahre später) gestellt wird. „Doch machen wir uns nichts vor. Je früher sich die jungen Berufseinsteiger über dieses noch so ferne Thema informieren, um so mehr können sie von den staatlichen Förderwegen profitieren“, so Karl-Heinz Herrmann, selbstständiger Steuerberater und Autor des Buches „Riester-, Eichel- oder Rüruprente?“. Denn die staatlichen Förderungen sind insbesondere für Berufseinsteiger und junge Erwachsene phänomenal, schwärmt er weiter.

Worum geht es?

Gemeint ist die staatliche Förderung der Altersvorsorge mittels Grundzulage und „Starterbonus“ auf dem Riesterweg. Den Riesterweg können z. B. Auszubildende, junge Berufseinsteiger, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende beschreiten. Das besondere an der Riesterförderung ist, dass sie nicht nur für einen zertifizierten Banksparplan, Bausparvertrag oder als klassische Rentenversicherung möglich ist, gefördert werden auch investmentbasierte Rentenversicherungen oder reine Investmentsparpläne.
Und so sieht die Förderung aus:

Nehmen wir an, Felix, geboren 1993, beginnt im Jahr 2009 mit seiner Berufsausbildung als Schreiner. Will er die volle Riesterförderung erhalten, muss er auf seinen Riestervertrag noch im Jahr 2009 4 % seines Vorjahreseinkommens einzahlen. Da er in aller Regel im Vorjahr (2008) noch nichts verdient hat, reicht der gesetzliche Mindestbeitrag von 60 €. Hierauf bekommt er – auf Antrag – im Jahr 2010 eine Grundzulage von 154 € und, weil er noch keine 25 Jahre alt ist, einen einmaligen „Starterbonus“ von 200 € oben drauf. In Summe erhält Felix fĂĽr das Startjahr 2009 eine staatliche Zulage von insgesamt 354 € in seinen Vertrag gezahlt. Bei einer Eigenleistung von 60 € macht dies eine Förderquote von 590 % (= 354 € / 60 € x 100) im Erstjahr. Im Folgejahr (2010) entfällt zwar fĂĽr Felix der „Starterbonus“, doch die Grundzulage gibt es erneut. Hierzu muss Felix 4 % des Vorjahreseinkommens (2009) in den Riestervertrag einzahlen. Da das Vorjahreseinkommen (2009) im geschilderten Beispiel meist weniger als 5.350 € beträgt, reichen erneut 60 € und der Staat legt 154 € dazu. Die Förderquote sinkt zwar, beträgt aber immer noch rd. 257 % (= 154 € / 60 € x 100). Ăśbrigens, dieses Beispiel funktioniert im Normalfall auch fĂĽr Abiturienten des Jahrgangs 2009, wenn sie bereits den Zivil- oder Grundwehrdienst leisten. Die Eltern der Auszubildenden erhalten auf ihren Riestervertrag die Riester-Kinderzulage dennoch weiter, solange das Kindergeld gezahlt wird.

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Vorsicht bei der RĂĽrup-Rente!

28. Juli 2009

Vor allem Selbstständigen wird in Sachen staatlich subventionierter Altersvorsorge zur Rürup-Rente geraten. Doch auch hier gibt es einige Risiken, über die man sich vor dem Vertragsabschluss im Klaren sein sollte. Stets im Vorfeld einen Fachmann zu Rate ziehen!

Der Punkt, an den wohl die wenigsten denken, ist, dass die RĂĽrup-Rente unkĂĽndbar ist. Man kann also im Falle einer finanziellen Notlage etc. nicht aus dieser Rentenform aussteigen, denn sie ist nicht an die jeweilige finanzielle Situation des Vertragsnehmers gebunden.

Vor all diesen Risiken warnt momentan auch die Verbraucherzentrale Sachsen und rät vor allem von fondsgebundenen Varianten ab. In jedem Fall sollte man sich ausreichend informieren, auch, wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat oder gerade ein Angebot vorliegen hat.

Wer erst seit kurzem selbstständig ist, sollte sich aus genannten GrĂĽnden nicht sofort fĂĽr eine Zusatzrente entscheiden, denn diese erhält man frĂĽhestens mit 60 Jahren…

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