Verbraucherzentrale: Vorsicht beim Verkauf von Altgold
Momentan wird man in etlichen Werbekampagnen dazu animiert, sein Altgold zu verkaufen. Doch auch im Falle dieser Versprechungen ist nicht immer alles Gold, was glänzt und so weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktuell darauf hin, vor einem Verkauf die Bedingungen des Ankäufers genau zu prüfen.
Dies gelte sowohl für Filialen, als auch auch für Händler, die das Geschäft auf dem postalischen Weg abwickeln. Bei Schmuck sollte man vor einem Verkauf den Wert von einem Juwelier schätzen und ihn sich schriftlich bestätigen lassen.
Möchte man sein Altgold in einer Filiale direkt verkaufen, ist es wichtig, dass keine Rücknahmepflicht für die verkauften Gegenstände besteht. Manche Unternehmen pochen auf dieses Recht um den Wert des Goldes noch einmal genau zu überprüfen. So könne es passieren, dass das Geschäft im Nachhinein platzt und man den ausgezahlten Betrag wieder zurück geben müsse.
Manche Ankäufer behalten sich auch das Recht vor, Uhren oder Schmuck zu beschädigen um den genauen Wert zu ermitteln. So könne Schmuck laut der Verbraucherzentrale schnell zum Bruchgold werden.
Bei den Gratis-Sendungen per Post sei zudem nur ein Wert bis zu 500 Euro versichert. Wer Gold von einem höheren Wert verschicke, bekommt bei Verlust keine Erstattung. Also, genau die Bedingungen vor dem Verkauf von Altgold prüfen und auch mehrere Angebote daraufhin vergleichen.



